Kontrolle, Partner soll jetzt anteilig Miete zahlen.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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lady_juno
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Kontrolle, Partner soll jetzt anteilig Miete zahlen.

Beitrag von lady_juno »

Hallo, mir ist vorhin etwas wahnsinnig tolles passiert.

Vorneweg: Ich bin alleinerziehend (größtenteils) und wohne mit meinen beiden Kindern zur Miete. Ich habe seit 2 Jahren einen Lebensgefährten der nicht bei mir wohnt aber wegen der Fahrerei 3-4 Tage die Woche bei mir ist und auch übernachtet. Er hat eine eigene Wohnung und arbeitet über eine Leiharbeitsfirma. Ich arbeitete bis November in Teilzeit bei Schlecker .. was passiert ist brauch ich glaube ich nicht erwähnen ;)

Heute stand nun spontan ein Mitarbeiter des Job Centers vor der Tür der eine Überprüfung der Wohnsituation aufgrund eines anonymen Hinweises machen wollte. Ich wusste natürlich nicht das ich ihn nicht rein lassen muss und das mit mir ein Termin vereinbart werden muss. Ich hab ihn herein gebeten.. ich habe ja auch so nichts zu verbergen.

Von meinem Freund sind die nötigsten Sachen hier für wenn er hier übernachtet, sprich ein Kulturbeutel, einige Arbeits T-Shirts zum wechseln, 2 o. 3 Unterhosen, sowie je 2 Hosen und Oberteile.
Ich muss nicht erwähnen wie erniedrigend das ganze war, der Mann ist sogar meine Schmutzwäsche durch gegangen ob etwas von meinem Freund dabei ist.

Nun meinte er, eine eheähnliche Gemeinschaft und das er hier wohnt, davon ist nicht auszugehen, aber es kann uns passieren das mein Freund weil er einige Tage die Woche ja hier ist (zwecks der Fahrerei btw) er zu einem Teil die Miete mit tragen müsse!!! Ich weiss nicht mehr genau, er hat dafür einen Fachbegriff genannt an den ich mich leider nicht mehr erinner.. das ganze war für mich echt eine riesen Schrecksituation.

Ist das denn dann rechtens? Ich mein wie kann das sein? Mein Freund hat auch nicht das große Geld das er sich normale Miete plus ein Viertel meiner leisten könnte als Leiharbeiter und da wir beide aus vergangenen Beziehungen recht gebrannt sind wollen wir einfach auch noch nicht zusammen ziehen auch wenn der Kontrolleur dazu angeraten hat.

Hat jemand Erfahrung damit? Wie kann ich mich gegenbenenfalls dageben wehren? Es würde natürlich auch heissen das die Arge mir dann noch weniger zahlt :(
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo lady_juno,

zunöchst ma willkommen hier.

Schade zwar das du den Mensch reingelassen hattest aber das kann man nu nichtmehr ändern.... villeicht wegen der sache mit Schmutzwäsche durchgehen und so ne Dienstaufsichtsbeschwerde nur ob da was bei rum kommt? weiss nich...

Egal, was der da erzält hat von wegen und teil der Miete Tragen.... meine meinung:" der hat'se wohl an der klatsche!" oder auf gut Deutsch... da iss nix drann!
Denn, wenn man jemanden als Besuch in seiner Wohnung hat, kann diese Person bis zu 6Wochen dauernd bei einem sein und wenn diese Person dann auch nur eine Nacht in seinem Zuhause Schläft, kann wieder eine 6Wochen lange Besuchszeit beginnen.... soviel ma von vorne weg. Noch haben wir Gesetze in diesem Unseren Land ( Grundgesetz und so weiter) die gelten.

Nungut, hattest du den Menschen reingebeten oder wurde gesagt er müsse jetzt reinkommen? hat diese Person dir das recht der verweigerung des zutrittes angegeben? wohl eher nich, naja da kann man schon was machen.

Also wenn der bedarf besteht kann man ma ein schreiben aufsetzen und sich gegen die Art und weise, ohne Rechtliche Handhabe, einen Hausfriedensbruch begehen... das geht so nicht!


Schreib ma ob du da bedarf siehst oder ob du dich nur gegen evtl. "Mietforderungen" wehren magst.

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
lady_juno
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Beitrag von lady_juno »

Ich seh da auf jeden Fall Bedarf, er hat sich ja vor allem durch vorspielung falscher Tatsachen Zutritt zu meiner Wohnung geschaffen.. gegen meinen Willen. Ich hatte ihn ausdrücklich vorher gefragt ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin ihn hinein zu lassen, und er meinte ja. Mir kommt das jetzt alles erst nachdem der erste Frust vergangen ist. Es war ja auch so, das mein Freund zu dem Zeitpunkt des Besuches zugegen war, bzw. ich war eigentlich gar nicht zu Hause, ich bin schnell zur Apotheke runter geflitzt wg. meinem Sohn und dann gleich beim Bäcker vorbei. Als ich heim kam stand dieser Typ an meiner Wohnungstür und hat mit meinem Freund rum diskutiert er solle ihn sofort hinein lassen usw. und mein Freund hat in pertout nicht gelassen. Mein Freund meinte zu ihm er solle doch ein andermal wieder kommen und zumindest vorher anrufen, und der Mitarbeiter meinte nein, er würde hier warten bis ich nach Hause komme egal wie langs dauert. (dreist?)

Ich wehre mich auf jeden Fall gegen sowohl als auch. Es kann ja nicht angehen das manche Leute meinen sie wären König weil sie ein bisschen Macht im Job haben.. und diesem Fall hat der Mann für meine Begriffe klar seine Kompetenzen überstiegen. Jemanden sogar in der Schmutzwäsche rum zu wühlen geht für meine Begriffe tief in Verletzung der Privatsphäre..also noch viel weiter als einfacher Hausfriedensbruch.

Danke schon mal für deine Info! Ich weiss leider immer noch nicht wie der Fachbegriff hiess den dieser Typ gemeint hat was bestimmen würde er müsste einen Teil der Miete übernehmen.
Ziggi
Moderator
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo lady_juno,
Ich weiss leider immer noch nicht wie der Fachbegriff hiess den dieser Typ gemeint hat was bestimmen würde er müsste einen Teil der Miete übernehmen.
den gibt es nicht :!::!::!:

auch wenn der Mensch soetwas geschw..lt hat, wie etwa Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft aber da muss man mehr als nur "Vermutungen" haben.

OK, schaut mal hier rein dort ist so ziemlich alles erklärt mit Urteilen... und so... wenn auch schon ebbes Älter.
Nachgeschobenes Urteil, recht frisch.... das hier iss ein wenig weniger Frisch aber auch noch recht neu... :wink:
und wie erfreulich, aus Bayern.

Sollte nun tatsächlich ein Schreiben kommen (oder ein geänderter Bescheid von wegen und Abzug der Miete wegen Mitbewohner) sofort Wiederspruch einlegen!!!

Nunja, was kann man noch tun,.... steht eigentlich alles im Ersten Link...

Gruß und viel Erfolg dabei...
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lady_juno
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Beitrag von lady_juno »

ne ne, das war irgendein Begriff den ich wirklich noch nie in irgendeinem Zusammenhang gehört habe.. aber ist ja auch im Prinzip egal.^^

Danke schon einmal vielmals für deinen Rat, sollte auf irgendeinem Bescheid sowas in der Art drauf stehen poste ich es natürlich und halte am laufenden :)

Lg
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kettelmaus
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Registriert: 29.11.2006 10:23

Beitrag von kettelmaus »

Maßnahmen gegen Hausbesuche und Kontrollanrufe

Auch gegen Hausbesuche - die derzeitigen bei HLU-Beziehern wie auch eventuelle später bei ALG II - kann man sich wehren. Für die Besuche muss ein zu begründender Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegen. Man lässt also die Ämtler zu sich kommen, und zwar nur nach Termin - wenn die einfach so kommen, ablehnen, um Termin bitten mit dem Hinweis, dass man Beistände hinzuziehen will, was nach § 13 SGB X erlaubt ist und von den Ämtlern geduldet werden muss. Wenn die dann zu dem Termin kommen, sind in der Wohnung dann drei-vier sachkundige Personen mit anwesend, die die Ämtler sofort zu ihren Personalien befragen (Name, Vorname, Dienststelle, Dienstrang) und diese notieren und dann dazu intensiv und ohne großes Rumgefackel befragen, welche belegbaren Verdachtsmomente sie gegen den/die LeistungsbezieherIn haben und die sofortige (!) Vorlage dieser Belege an Ort und Stelle verlangen. Stellt sich heraus - was sich meistens herausstellt - dass gar kein Verdacht vorliegt, weil eh keine Beweise dafür da sind und man also einfach mal so gucken (also schikanieren) wollte, ist das Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch - StGB), Nötigung (§ 240 StGB) (gilt auch für Kontrollanrufe), falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) (gilt auch für Kontrollanrufe) und wenn die Ämtler dem/die LeistungsbezieherIn gegenüber sogar damit gedroht haben, Leistungen einzustellen, wenn man sie nicht in die Wohnung / ins Haus ließe, dann kommt noch Bedrohung (§ 241 StGB) (gilt auch für Kontrollanrufe) hinzu, mal von Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) bzw. Beihilfe (§ 27 StGB) dazu ganz abgesehen. Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen wegen Hausfriedensbruchs (am Telefon nicht groß rumquatschen, sondern nur sagen, dass hier Hausfriedensbruch stattfindet und bitte (!) sofort jemand kommen soll), die Ämtler werden von der Polizei der Wohnung/des Hauses verwiesen und es wird sofort Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, falscher Verdächtigung, Nötigung, Bedrohung, Rechtsbeugung im Amt und ggf. Beihilfe dazu gegen jeden der Ämtler persönlich erstattet. Dies Procedere deshalb, damit das illegale Vorgehen der Ämtler amtlich aktenkundig wird - wodurch dann keinerlei weitere Repressalien gegen den/die wehrhaften Betroffenen erfolgen werden, und wenn doch, dann hilft sofort eine Einstweilige Verfügung mit Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht kann aufgrund des somit aktenkundigen Tatbestandes des Hausfriedensbruchs, der Nötigung, falschen Verdächtigung und der Bedrohung sowie der Rechtsbeugung im Amt gar nichts anderes machen als dem Antrag auf Einstweiligen Verfügung statt zu geben. Also Leute, Ihr seht: Sachkunde ist alles, aber man muss natürlich den Mut haben, so was bis zum Ende durchzuziehen und man sollte so was als Betroffener niemals alleine, sondern immer im Beisein von 3-4 Zeugen machen. :wink:
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar !!
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