darlehn

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Corica
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darlehn

Beitrag von Corica »

hallo ..ich habe einen antrag auf kostenübernahme gestellt..
es geht um eine nachzahlung der stadtwerke ..
antrag abgelehnt ..begründung ...wir sind keine bank .....
was kann ich machen ..sperrauftrag liegt schon vor ..am 25 .04. 2012 stellen sie ab ...
den antrag habe ich am 13.03 2012 gestellt und hatte bis heute noch keine nachricht ...habe mich heute telefonisch mit meiner sachbearbeiterin in verbindung gesetzt ...sie hat die sperrankündigung von mir bekommen ...
antwort ...es ist nichts zu machen wir sind keine bank .....
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Corica,

erstmal freu ich mich von dir zu hörn...denn ich hatt dich ja schon vermisst.

Nu, wenn du magst kannstz ja ma schreiben ob du im Bezug von Leistungen stehst oder ob es sich um sogenannte einmalleistungen handelt.
Hier oder pn...

lieben gruß Siggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Corica
Beiträge: 533
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Beitrag von Corica »

Ziggi hat geschrieben:Hallo Corica,

erstmal freu ich mich von dir zu hörn...denn ich hatt dich ja schon vermisst.

Nu, wenn du magst kannstz ja ma schreiben ob du im Bezug von Leistungen stehst oder ob es sich um sogenannte einmalleistungen handelt.
Hier oder pn...

lieben gruß Siggi
moin , ja ich bekomme leistungen !!!!
es handelt sich um eine nachzahlung aus 2011 heizkosten ....
habe gleich einen antrag auf ein darlehn gestellt ..nicht auf kostenübernahme ..war das nicht so gut ???
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Moin Dieter,

also wenn du Leistungen bekommst, dann brauchst du kein Darlehen sondern dir Steht die Leistung nach §22 SGB2 zu!

Ok, nu iss guter Rat einigermassen Teuer...weil so wenig Zeit...

Also wenn ich du wäre, würde ich folgendermassen vorgehen...


Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Frau XY,

wie ich bereits am tt.mm.2012 beantragt habe, erbitte ich die übernahme der Heizkosten Abrechnung für das Jahr 2011, Rechnung des Versorgers wurde ihnen bereits damals zur verfügung gestellt.

Ich hatte ja nun schon versucht Telefonisch einen Bescheid zu erreichen, welche von Ihnen mit den Worten:"antrag abgelehnt ..begründung ...wir sind keine bank ..... " verkündet wurde. Da ich auf einen Schriftlichen Bescheid bestehe, werden sie mir diesen auch zusenden müssen!

Da nun eine Sperre des Versorgers droht, welches bei durchführung einer Wohnungslosigkeit gleich kommt, erbitte ich nun einen Schriftlichen Bescheid über die Zahlung des offenen Betrages von HZE,ZE€ bis spätestens zum 23.04.2012, sollte ich nun weder einen eingang des Bescheides noch eine kostenzusage erhalten, welches nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht abzulehnen ist ( BSG B 14 AS 54/07) werde ich klage beim Sozialgericht einreichen und behalte mir eine Klage wegen Körperverletzung und weiteres, gegen Sie und Ihre Vorgesetzten, vor.

Unterschrift
So, hier nun das Urteil, welches ich hier angeführt hatte:
BSG B 14 AS 54/07 R

Zu den Aufwendungen i. S. v. § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II a.F. zählen auch die tatsächlichen Heizkosten. Soweit sie den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken.

BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 54/07 R - Schleswig-Holsteinisches LSG - nichtamtliche Leitsätze
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat auf die mündliche Verhandlung vom 19. September 2008

für Recht erkannt:
Quelle und weiterlesen

Also wenn du nun dieses Schreiben auf dich änderst, und Heute noch ausdruckst, denm Amt zukommen lässt und Montag evtl. dort nochmal anrufst, wie es aussieht, die/den Vorgesetzte/n versuchst ans Telefon zu bekommen, dann kann es sein das du nen positiven Bescheid bekommst.

Dem Versorger würde ich auch schriftlich in kenntniss davon Setzen das ich nen Antrag auf übernahme der Kosten (Darlehnsweise) gestellt habe und darüber noch nicht entschieden wurde, das man dir bitte noch einen nachfrist von etwa 4Wochen billigen möge. Meisst hilft das.

Du kannst auch Heute, also gleich, bei deinem zuständigen Sozialgericht anrufen und erfragen ob man dir da evtl. Helfen kann. Sag das du dort angerufen hattest und man dir das Fernmündlcih abgelehnt hatte mitr den Worten sie seien keine Bank. Manchmal kann das Wunder bewirken...

Ich drück dir jedenfalls Feste die daumen und hoffe das es in der kürze der Zeit noch Funktioniert.
Wenns du magst kannst du ja immer im vorfeld anfragen wie du was am Besten Beantragst, wir Helfen doch gerne hier, das weisst fein schon...


Lieben Gruß Siggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
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