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Bundessozialgericht: Kurzarbeitergeld darf nicht ........

Verfasst: 05.04.2012 08:40
von Ziggi
Bundessozialgericht: Kurzarbeitergeld darf nicht ganz auf das ALG II angerechnet werden (B 14 AS 18/11 R )

1) Die Revision des beklagten Jobcenters gegen das Urteil des SG Chemnitz vom 29.11.2010 ist zurückzuweisen, weil Kurzarbeitergeld bei der Berechnung des Freibetrags nach § 30 SGB II zu berücksichtigen ist.

Voraussetzung für einen Freibetrag nach § 30 SGB II ist ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Der Freibetrag soll ein Anreiz für die Aufnahme oder zur Aufrechterhaltung von bereits bestehender Erwerbstätigkeit sein. Die Funktion von Kurzarbeitergeld geht in dieselbe Richtung: Trotz Arbeitsausfalls und eines damit einhergehenden Entgeltverlustes soll das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten bleiben (vgl § § 169 ff SGB III).

Aus der bisherigen systematischen Zuordnung des Kurzarbeitergeld zu den Entgeltersatzleistungen im SGB III folgt nichts anderes, wie die Entscheidung des BSG vom 13.05.2009 (B 4 AS 29/08 R - SozR 4-4200 § 11 Nr 22) zum Insolvenzgeld zeigt.

SG Chemnitz - S 3 AS 827/10 -
Bundessozialgericht - B 14 AS 18/11 R-
Nun fehlt noch ein Höchstrichterliches Urteil über die Lohnersatzleistung "Krankengeld", denn auch das verfolgt das selbe Ziel.... nicht die Arbeit zu verlieren...


Ziggi