Bundessozialgericht: Kurzarbeitergeld darf nicht ........

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Ziggi
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Bundessozialgericht: Kurzarbeitergeld darf nicht ........

Beitrag von Ziggi »

Bundessozialgericht: Kurzarbeitergeld darf nicht ganz auf das ALG II angerechnet werden (B 14 AS 18/11 R )

1) Die Revision des beklagten Jobcenters gegen das Urteil des SG Chemnitz vom 29.11.2010 ist zurückzuweisen, weil Kurzarbeitergeld bei der Berechnung des Freibetrags nach § 30 SGB II zu berücksichtigen ist.

Voraussetzung für einen Freibetrag nach § 30 SGB II ist ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Der Freibetrag soll ein Anreiz für die Aufnahme oder zur Aufrechterhaltung von bereits bestehender Erwerbstätigkeit sein. Die Funktion von Kurzarbeitergeld geht in dieselbe Richtung: Trotz Arbeitsausfalls und eines damit einhergehenden Entgeltverlustes soll das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten bleiben (vgl § § 169 ff SGB III).

Aus der bisherigen systematischen Zuordnung des Kurzarbeitergeld zu den Entgeltersatzleistungen im SGB III folgt nichts anderes, wie die Entscheidung des BSG vom 13.05.2009 (B 4 AS 29/08 R - SozR 4-4200 § 11 Nr 22) zum Insolvenzgeld zeigt.

SG Chemnitz - S 3 AS 827/10 -
Bundessozialgericht - B 14 AS 18/11 R-
Nun fehlt noch ein Höchstrichterliches Urteil über die Lohnersatzleistung "Krankengeld", denn auch das verfolgt das selbe Ziel.... nicht die Arbeit zu verlieren...


Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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