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Gültigkeit einer Eingliederungsvereinbarung trotz neuem Am

Verfasst: 25.03.2012 00:49
von mattusch
Hallo,
ich hatte eine EV mit meinem vorherigen Arbeitsvermittler vereinbart. Ein Monat später bekam ich einen neuen Arbeitsvermittler, mit dem ich übrigens gar nicht so klar komme.
Ich frage mich:
Darf er mir eine neuen EV ausstellen? Ist die andere nicht weiterhin gültig? Normalerweise soll eine EV sechs Monate gültig sein.
Ist es so?

Grüße

Verfasst: 26.03.2012 00:33
von DjTermi
Hallo,
diese sollte weiter gelten, da der AV die Behörde vertretet - durch den jeweiligen Arbeitsvermittler oder Fallmanager als öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen wird.

Gruß