Hallo,
ich hatte eine EV mit meinem vorherigen Arbeitsvermittler vereinbart. Ein Monat später bekam ich einen neuen Arbeitsvermittler, mit dem ich übrigens gar nicht so klar komme.
Ich frage mich:
Darf er mir eine neuen EV ausstellen? Ist die andere nicht weiterhin gültig? Normalerweise soll eine EV sechs Monate gültig sein.
Ist es so?
Grüße
Gültigkeit einer Eingliederungsvereinbarung trotz neuem Am
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
diese sollte weiter gelten, da der AV die Behörde vertretet - durch den jeweiligen Arbeitsvermittler oder Fallmanager als öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen wird.
Gruß
diese sollte weiter gelten, da der AV die Behörde vertretet - durch den jeweiligen Arbeitsvermittler oder Fallmanager als öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen wird.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.