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Beerdigungszuschuss ohne Hartz4

Verfasst: 24.03.2012 13:01
von seifenblase
Hallo unser Vater ist vor kurzem verstorben (Suizid) nun ist es so das ich die Stieftochter bin und mein bruder das leibliche kind ist von ihm.Das er für alles aufkommen müsste ist soweit klar nun hat er aber nur ein sehr geringes Einkommen(bezieht aber kein Hartz4) ca. 850 Euro netto,ein verwertbares Vermögen gibts nicht das Erbe auschlagen will er auch da nur Schulden vorhanden sind.Nun meine fragen in wie weit gibt es Möglichkeiten finanzielle Beihilfen zu beantragen ? Kann er überhaupt was beantragen da er ja kein Hartz4 bezieht ? Dann kommt noch hinzu das wir wissen das es wohl noch andere leibliche kinder geben soll wir aber nicht wissen wie sie heissen oder wo sie leben.

Verfasst: 24.03.2012 21:18
von Ziggi
Hallo seifenblase,

zunächst erstmal mein Beileid.

Nun auf deine Fragen zu Antworten ist nicht gerade leicht aber ich versuche dir mal ein wenig Licht da rein zu bringen.

Wegen der evtl. Erbberechtigten Kinder ist das Nachlassgericht zuständig, dort wird in erfahrung gebracht wer alles erbberechtigt ist und auch das auffinden ist deren angelegenheit.
Wegen dem Erbe, das kann dein Bruder ausschlagen, sofern nur schulden vorhanden sind wäre das auch eine vernünftige lösung.

Nun ich Denke das deine Frage wegen den Anträgen deines "Bruders" in richtung der Beerdigungskosten gehen, da hatte ich seinerzeithier mal einen Beitrag, wo es auch um Unterstützung in sachen der Beerdigungskosten ging. Dort hatte ich eignetlich alles wissenswerte auch geschrieben, inzwischen sind soweit ich es weiss auch verschiedene Urteile ergangen das ein ALG2 Berechtigter nicht nur das Billgste vom Billigen an Beerdigung nehmen muss, sondern ein würdiges Begräbniss gezahlt werden muss.
Das Sozialamt der Stadt deines Bruders oder auch der Stadt in der der Vater verstorben ist, wäre in allen anderen Fällen (kein ALG2 ) zuständig.

LG Ziggi