Beerdigungszuschuss ohne Hartz4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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seifenblase
Beiträge: 1
Registriert: 24.03.2012 12:39

Beerdigungszuschuss ohne Hartz4

Beitrag von seifenblase »

Hallo unser Vater ist vor kurzem verstorben (Suizid) nun ist es so das ich die Stieftochter bin und mein bruder das leibliche kind ist von ihm.Das er für alles aufkommen müsste ist soweit klar nun hat er aber nur ein sehr geringes Einkommen(bezieht aber kein Hartz4) ca. 850 Euro netto,ein verwertbares Vermögen gibts nicht das Erbe auschlagen will er auch da nur Schulden vorhanden sind.Nun meine fragen in wie weit gibt es Möglichkeiten finanzielle Beihilfen zu beantragen ? Kann er überhaupt was beantragen da er ja kein Hartz4 bezieht ? Dann kommt noch hinzu das wir wissen das es wohl noch andere leibliche kinder geben soll wir aber nicht wissen wie sie heissen oder wo sie leben.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo seifenblase,

zunächst erstmal mein Beileid.

Nun auf deine Fragen zu Antworten ist nicht gerade leicht aber ich versuche dir mal ein wenig Licht da rein zu bringen.

Wegen der evtl. Erbberechtigten Kinder ist das Nachlassgericht zuständig, dort wird in erfahrung gebracht wer alles erbberechtigt ist und auch das auffinden ist deren angelegenheit.
Wegen dem Erbe, das kann dein Bruder ausschlagen, sofern nur schulden vorhanden sind wäre das auch eine vernünftige lösung.

Nun ich Denke das deine Frage wegen den Anträgen deines "Bruders" in richtung der Beerdigungskosten gehen, da hatte ich seinerzeithier mal einen Beitrag, wo es auch um Unterstützung in sachen der Beerdigungskosten ging. Dort hatte ich eignetlich alles wissenswerte auch geschrieben, inzwischen sind soweit ich es weiss auch verschiedene Urteile ergangen das ein ALG2 Berechtigter nicht nur das Billgste vom Billigen an Beerdigung nehmen muss, sondern ein würdiges Begräbniss gezahlt werden muss.
Das Sozialamt der Stadt deines Bruders oder auch der Stadt in der der Vater verstorben ist, wäre in allen anderen Fällen (kein ALG2 ) zuständig.

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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