Betriebskostenabrechnung 2010: Jobcenterbescheid Hilfeeeee..

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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algebra
Beiträge: 3
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Betriebskostenabrechnung 2010: Jobcenterbescheid Hilfeeeee..

Beitrag von algebra »

Hallo Leute,

ich bräuchte eure Erfahrungen. Ich beziehe ALG II.

Ich weiss nicht, wie ich mich verhalten soll.

Folgendes Problem:

Habe von meine Hausverwaltung Betriebskostenabrechnung 2010 bekommen. In der war ein Guthaben von 27 Euro. Guthaben bekommt immer Jobcenter BREMEN. Nachzahlungen werden bei einem übernommen, bei anderen auch nicht. Wahrscheinlich Sacharbeiter abhängig.

Mein Problem ist etwas anders. Meine Betriebskostenabrechnung 2010 setzte sich so zusammen:

Warme Betriebskosten 2010: 167 Euro Guthaben ... Heizung aus Angst wegen Nachzahlung fast nicht aufgedreht.

Kalte Betriebskosten 2010: 140 Euro Nachzahlung ... Wegen Kleinkind 5 Jahre, der nicht leider trocken war Zuhause und im Kindergarten musste ich viel viel viel waschen

167 Euro -140 = 27 Euro Guthaben für 2010 <-- Diese hat Jobcenter Bremen überwiesen bekommen.

Ich muss ja immer Betriebskostenabrechnungen dem Jobcenter vorlegen. Wie ich immer es tat, habe die Kopie an meine Sachbearbeiter an Jobcenter Bremen per Post gesendet.

Ich dachte damit bleibt es.

Ich erlebte ein blaues Wunder. Ich bekam ein langes Schreiben von Jobcenter Bremen Sachbearbeiter, der meine Betriebskostenabrechnung 2010 von Hausverwaltung nochmal selbst berechnete.

268 Euro Nachzahlung an Jobcenter muss ich zurückzahlen. Einer meiner Sachbearbeiter(immer unterschiedlich, da viele ein Team bilden) hat die entsprechende Forderungsbescheid verfasst. Da sind Rechnungen aufgeführt die ich leider nicht so verstehe.

Ich blicke da nicht durch. Was ich so halbwegs verstehe ist folgendes:

Da ich wegen Nachzahlung Angst hatte(alleinerziehend, 5 Jahre altes Sohn) habe die Heizung fast nicht aufgedreht. Für die Heizkosten erbrachte Betrag(Heisswasser - Heizungskosten) = +268 Euro fordern Sie zurück. Ganz schlau bin ich leider aus dem nicht.

Leider kann ich die entsprechende Jobcenterbescheid von Bremen hier nicht uploaden.

Widerspruch habe ich 2011 eingelegt. Nach 6 Monaten wurde mein Widerspruch abgelehnt und ich muss zahlen.

Ich kann nur dagegen beim Sozialgericht Bremen klagen.

Was meint ihr dazu?

Könnte ich Recht bekommen, wenn ich klagen täte( leider kein Rechtschutz)?

In den südlichen Bundesländer habe ich gehört, dass manche Ämter den gesamten Gutschrift an die ALG II - Empfänger lassen.

Lieber Gutschrift als Nachzahlungsforderung seitens ALG II Empfänger an die Jobcenter wegen Übernahme der Nachzahlungen.

Hier Details zur Nebenkostenabrechnung 2010: siehe bitte die Bilder


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Zuletzt geändert von algebra am 15.03.2012 01:46, insgesamt 2-mal geändert.
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo algebra,

mal abgesehen davon das in deinem sehr langen Text die Tatsachen nicht angegeben sind woraus die Nebenkosten bestehen, kann ich mir nur vorstellen das hier ein gravierender Fehler vom Amt vorliegt.

Nun gut, egal wie die Berechnung des Sachbearbeiters war, was um genauer auf deine Frage eingehen zu können absolut wichtig ist, welche Posten sind die Nebenkosten wo du eine Nachzahlung hattest?

Du solltest mal hier schreiben für was die Nebenkosten alles gerechnet werden und was für Posten in der Heizkostenabrechnung stehen ( also Warmwasser, Heizung, Instandhaltung und Betriebskosten).

So wenn ich es wäre, würde ich jedenfalls einen Überprüfungsantrag nach §44 SGB 10 und auch nach §44 Sgb 2stellen und gleichzeitig ein Gerichtsverfahren anstrengen, denn hier gilt es Fristen zu wahren:!::!::!::!: das wieder nieder zu legen ist dagegen ne kleinigkeit somit rechnet es sich Klage einzureichen.
Ich kann zwar nicht sagen ob es richtig oder falsch war aber mein gefühl sagt mir das der SB da misst gerechnet hatte, wie gesagt kann sein das ich falsch liege aber um das heraus zu bekommen, brauchen wir hier mehr an input.

Nungut es ist wie es ist und wir warten auf deine aufklärung in sachen welche posten waren wo vertreten.

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
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algebra
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Betriebskostenabrechnung 2010 und Jobcenterforderung für 201

Beitrag von algebra »

Jetzt habe ich die Unterlagen via imageShack hochgeladen.

Ich hoffe das wird ausreichend sein.

Habe drei Wochen noch Zeit dagegen vorzugehen.

Sollte ich zu einem Anwalt jetzt schon?

Für die Antworten im Voraus DANKE.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Schwere geburt algebra,

nunja ich habe mir die sachen grade mal angesehen, du musst sofort (innerhalb der Frist) Rechtsmittel einlegen, ja.


Die Abrechnungen sind Ordnungsgemäß, leider habe ich die Fadenscheinige Berechnung deines Sb nicht sehen können, denn wenn ich das sehen würde, könnte ich dir evtl. bei der Formulierung des Rechtsmittels Helfen oder du nimmst diur nen Anwalt, der sollte eigentlich im Rahmen der Prozesskostenhilfe auch gezahlt werden.

ich hab ma schnell nen Entwurf wie ich einen Überprüfungsantrag Stellen würde angehängt, auch wenn du einen solchen machen solltest (ich Empfehle dir das jetzt mal so einfach) reiche Klage ein, denn wenn ich eines sicher nach durchsicht der Unterlagen sagen kann, der SB kann garantiert nicht Rechnen! würde der das können höttest du nach seiner Fehlerhaften Berechnung einen Zahlung von 555,69€ an die Kommune zu Zahlen. Aber so weit reichten dann seine Kenntnisse dann auch nicht.
Überprüfungsantrag nach §44 SGB X, Hier Berechnung der Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2010 Az:

Berechnung des Wiederspruches, sowie der Sachbearbeitung ist dahingehend falsch, als das die Tatsachen der Betriebskostenabrechnung fehlerhaft übertragen wurden.
Der Sb rechnet wie folgt:
Kalte Betriebskosten:
9x 91,14€ + 3x121,32€= 1184,22€ soweit ist folglich noch alles richtig.
Weiter folgert der SB nun das nur 896,48€ der Betriebskostenanteil der bewohnten Wohnung in Abrechnung stehen würden, wie diese Person darauf kommt entzieht sich jedweder Kenntnis, denn in der Betriebskostenabrechnung ist klar ersichtlich das die Betriebskosten in höhe von 1324,50€ Abgerechnet werden! Folglich hat die Sb und auch die Wiederspruchstelle einen Fehler bei der Ablesung der Betriebskostenabrechnung gemacht.
Aufgrund dieses Fehlers wurde nun fälschlicherweise ein guthaben von 287,74€ errechnet.
Ich erbitte nochmals zu überprüfen in welcher Höhe die „tatsächlichen“ Kalten Betriebskosten entstanden sind und ferner Bitte ich darum das man überprüft wo die Sb nun den Betrag von 896,48€ abgelesen hatte, dies teilen sie mir am Besten auf einer Markierten Kopie der Abrechnung mit ( damit die Nachvollziehbarkeit auch gegeben ist)
Nun noch zu den Warmen Betriebskosten:
12x67€= 804€ soweit auch hier wieder richtig gerechnet.
Weiter wird vorgerechnet das die reinen anerkannten Heizkosten sich über 395,67€ belaufen würden aber auch das ist für mich nicht nachvollziehbar. Ferner wird über Zahlung von Wasserkosten gesprochen welche sich nach Gegenrechnung auf einen Betrag von 428,02€ Belaufen würden, welche bei den Warmwasserkosten folglich auch in Abzug zu Bringen wären und danach sich ein Guthaben der Kommune von 268,05€ ergeben würde.
Gesamt würde ich somit der Kommune einen Betrag von 268,05€ Schulden und möge diesen zur Überweisung bringen.
Ich bin zwar kein Fachmann was das angeht aber laut BSG-Urteil in Sachen Warmwasser darf allenfalls eine Pauschale für das Warmwasser aus der Regelleistung in Abzug gebracht werden, auch wenn laut der Verbrauchsabrechnung ein anderer Betrag rein Rechnerisch zustande kommen könnte. Auch die geläufige Rechtsprechung nimmt sich dieser tatsache an.Weiterhin ist auch genau aus diesem Umstand neuerdings die Warmwasseraufbereitung in der Regel zusätzlich zu den Heizkosten zu übernehmen sofern sie nicht in der Heizkostenabrechnung involviert ist.

Mit freundlichem Gruß

Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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