ich bräuchte eure Erfahrungen. Ich beziehe ALG II.
Ich weiss nicht, wie ich mich verhalten soll.
Folgendes Problem:
Habe von meine Hausverwaltung Betriebskostenabrechnung 2010 bekommen. In der war ein Guthaben von 27 Euro. Guthaben bekommt immer Jobcenter BREMEN. Nachzahlungen werden bei einem übernommen, bei anderen auch nicht. Wahrscheinlich Sacharbeiter abhängig.
Mein Problem ist etwas anders. Meine Betriebskostenabrechnung 2010 setzte sich so zusammen:
Warme Betriebskosten 2010: 167 Euro Guthaben ... Heizung aus Angst wegen Nachzahlung fast nicht aufgedreht.
Kalte Betriebskosten 2010: 140 Euro Nachzahlung ... Wegen Kleinkind 5 Jahre, der nicht leider trocken war Zuhause und im Kindergarten musste ich viel viel viel waschen
167 Euro -140 = 27 Euro Guthaben für 2010 <-- Diese hat Jobcenter Bremen überwiesen bekommen.
Ich muss ja immer Betriebskostenabrechnungen dem Jobcenter vorlegen. Wie ich immer es tat, habe die Kopie an meine Sachbearbeiter an Jobcenter Bremen per Post gesendet.
Ich dachte damit bleibt es.
Ich erlebte ein blaues Wunder. Ich bekam ein langes Schreiben von Jobcenter Bremen Sachbearbeiter, der meine Betriebskostenabrechnung 2010 von Hausverwaltung nochmal selbst berechnete.
268 Euro Nachzahlung an Jobcenter muss ich zurückzahlen. Einer meiner Sachbearbeiter(immer unterschiedlich, da viele ein Team bilden) hat die entsprechende Forderungsbescheid verfasst. Da sind Rechnungen aufgeführt die ich leider nicht so verstehe.
Ich blicke da nicht durch. Was ich so halbwegs verstehe ist folgendes:
Da ich wegen Nachzahlung Angst hatte(alleinerziehend, 5 Jahre altes Sohn) habe die Heizung fast nicht aufgedreht. Für die Heizkosten erbrachte Betrag(Heisswasser - Heizungskosten) = +268 Euro fordern Sie zurück. Ganz schlau bin ich leider aus dem nicht.
Leider kann ich die entsprechende Jobcenterbescheid von Bremen hier nicht uploaden.
Widerspruch habe ich 2011 eingelegt. Nach 6 Monaten wurde mein Widerspruch abgelehnt und ich muss zahlen.
Ich kann nur dagegen beim Sozialgericht Bremen klagen.
Was meint ihr dazu?
Könnte ich Recht bekommen, wenn ich klagen täte( leider kein Rechtschutz)?
In den südlichen Bundesländer habe ich gehört, dass manche Ämter den gesamten Gutschrift an die ALG II - Empfänger lassen.
Lieber Gutschrift als Nachzahlungsforderung seitens ALG II Empfänger an die Jobcenter wegen Übernahme der Nachzahlungen.
Hier Details zur Nebenkostenabrechnung 2010: siehe bitte die Bilder
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