huhu,
ich bekomme HArtz4 und mein Freund im Schnitt 1.100 hat aber Schichtzuschläge und ist momentan auf Kurzarbeit... wir bekommen im April unser erstes gemeinsames Kind... nun wird ja erstmal alles überprüft und wir wissen noch nicht genau ob und wie viel ich dann weiterhin bekomme...
nun meine Fragen :
1. haben wir Anspruch auf Babyerstausstattung?
2. würde eine Hochzeit irgendwelche Vorteile bringen???
Frage wegen Umzug
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Hallo mamajule2012,
also zunächst mal, ja ihr müsstet evtl. Leistung erhalten, das kommt aber ganz darauf an, wieviel Miete ihr Zahlt.
OK, da kannst du aber mal hier nachrechnen, denn es sind zu viele faktoren um einfach nur das Gehalt zu nehmen.
Ach lebt ihr denn auch zusammen? denn wenn ihr nicht zusammen lebt, dann wird von deinem Freund nur der Unterhalt fürs Kind gerechnet, wenn ihr zusammen lebt dann wird das gehalt deines Freundes üblicherweise kommplett mit angerechnet.
Und ja eine Erstausstattung für den Neuen Erdenbürger ist, für den Fall das ihr auch ALG2 Leistungen bekommt, auch drinn. Ihr müsstet da aber auch nen Antrag stellen. Auch einen Menge an sog. Mehrbedarf für die Schwangerschaft gibt es auch.
So nun zu der letzten Frage, nein eine Hochzeit ist im ALG2-Bezug nicht von Vorteil. Es ist eigentlich unerheblich ob mit oder ohne Trauschein kommt da soweit auf das selbe.
Viel Glück , grüsse
Ziggi
also zunächst mal, ja ihr müsstet evtl. Leistung erhalten, das kommt aber ganz darauf an, wieviel Miete ihr Zahlt.
OK, da kannst du aber mal hier nachrechnen, denn es sind zu viele faktoren um einfach nur das Gehalt zu nehmen.
Ach lebt ihr denn auch zusammen? denn wenn ihr nicht zusammen lebt, dann wird von deinem Freund nur der Unterhalt fürs Kind gerechnet, wenn ihr zusammen lebt dann wird das gehalt deines Freundes üblicherweise kommplett mit angerechnet.
Und ja eine Erstausstattung für den Neuen Erdenbürger ist, für den Fall das ihr auch ALG2 Leistungen bekommt, auch drinn. Ihr müsstet da aber auch nen Antrag stellen. Auch einen Menge an sog. Mehrbedarf für die Schwangerschaft gibt es auch.
So nun zu der letzten Frage, nein eine Hochzeit ist im ALG2-Bezug nicht von Vorteil. Es ist eigentlich unerheblich ob mit oder ohne Trauschein kommt da soweit auf das selbe.
Viel Glück , grüsse
Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.