Diverse Fragen zum Erstantrag

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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knorrfix2011
Beiträge: 1
Registriert: 27.01.2012 16:08

Diverse Fragen zum Erstantrag

Beitrag von knorrfix2011 »

Hallo Forums-Mitglieder.

Da ich nun seit 2 Tagen auch leider diesen Weg bestreiten muss, sind bei den Antragsfragen doch Zweifel aufgekommen. Ich hoffe, bei Euch die Antworten zu erhalten.

1.) Da ich vorher Selbständig war, verlangt die ARGE nun eine Schufaauskunft. Da ich hier gelesen habe, das dies Quatsch sei, erwähne ich extra diese Selbständigkeit. (Im Fragebogen ist diese Schufaauskunft im Bereich Selbständigkeit angesiedelt).
Muss diese vorglegt werden ?

2.) Seit August letzten Jahres lebt(e) meine Freundin mit Sohn aus Bulgarien bei mir und meiner Tochter. Ihr Sohn ist Weihnachten in die Ferien nach Bulgarien geflogen zur Oma. Meine Freundin musste noch arbeiten und ist Anfang Januar nach geflogen. Da nun die Oma sehr krank wurde, haben wir uns geeinigt das beide bis zu den Sommerferien in Bulgarien bleiben. Als Bürger aus Bulgarien (sowie Rumänien) ist eine Freizügigkeitsbescheinigung Voraussetzung, die jeweils nur für 1 Jahr gilt. Diese erhält man, wenn eine Meldeadresse sowie eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitsamt sowie eine Arbeitsstelle vorweisen kann. Alles dies hat sie bekommen.
Die Arge verlangt nun von mir, das ich meine freundin und Sohn hier in Abmelde, da ansonsten die Hälfte der Miete von ihr zu bezahlen wäre.
Kann sie das Verlangen, da der Mietvertrag alleine auf meinen Namen läuft und lediglich der Vermieter uns ein extra Schreiben erstellt hat, woraus hervorgeht, das sie im selben Haushalt leben darf ?

3.) Durch meine damalige Selbständigkeit, verlangt das Amt nun eine Einnahme und Überschussrechnung vom Steuerberater.
Dies sind Kosten von Rund 150 Euro, die ich nun wirklich nicht habe. ARGE teilte mir mit, dass das Amt diese Kosten nicht übernehmen wird und auch keine Abschlagszahlung dafür erfolgt.
Wie soll ich nun dies nun erledigen, wenn die finanziellen Mittel nicht da sind. Nach Rücksprache mit dem Steuerberater, ist auch eine Ratenzahlung nicht möglich.
Welche Rechtlichen Möglichkeiten habe ich ?

Etwas viel geschrieben, denke aber es ist besser viel und konkret als das viele Nachfragen kommen.

bedanke mich im voraus und wünsche einen schönen Sonntag.
Andy
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo knorrfix2011 Andy

Einnahme-Überschussrechnung kannst Du nur vorlegen wenn das jobcenter die Kosten übernimmt. Keine Kohle, keine EÜR.
Beantrage die Kostenübernahme und bei Ablehnung Widerspruch ect.

Wenn die Freundin weiterhin bei Dir gemeldet ist wird nur Dein Kopf-Anteil von den KdU übernommen. Abmeldung wäre daher ratsam
aber ACHTUNG !
Inwieweit eine Abmeldung Folgen auf die Freizügigkeitsbescheinigung der Freundin hat kann ich nicht beurteilen.
Dazu solltest Du mal bei einer Beratungsstelle für Ausländerrecht nachfragen und Dich durch das Aufenthaltsgesetzlesen.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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