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Frage zur Wohnungs oho

Verfasst: 03.01.2012 15:18
von albert122009
Hallo,
ich habe da mal eine Frage.
Wir wohnen zz Zeit zu 4 auf 60 m² lt. Arge. Offiziell sind es aber 79m². Wie kam es dazu.

Meinem Mann lebte damals noch allein, dann wurde ihm das Sorgerecht für seine Tochter zugesprochen und er ist in die jetzige Wohnung gezogen. Da diese aber mit 79m² zu groß war, hat er mit dem Vermieter ausgehandelt, die qm runterzusetzen und den Rest aus eigener Tasche zuzahlen. Damals waren es noch 50 euro... so dann bin ich mit eingezogen und im märz kam unser sohn zur welt. nun leben wir zu viert in dieser wohnung. jetzt haben wir wieder eine mieterhöhung bekommen und zahlen nun 120 euro aus eigener tasche. die arge sagt, dass uns nur so und so viel euro je qm zustehen. ist ja auch logisch. aber eigentlich haben wir ja 10qm mehr. nun meine frage

macht es sinn, zur arge zu gehen und zusagen, dass wir eigentlich 79qm haben, und das damals nur so angepasst haben oder bringen wir uns damit in teufelsküche? 120euro sind leider doch viel geld für uns vorallem mit 2 kindern.

auf eine antwort bin ich sehr gespannt

danke lg

Verfasst: 05.01.2012 11:11
von Ziggi
Naja,

da bleibt nur innerhalb des Hauses in eine 79qm grosse wohnung umzuziehen...
Also ein neuer Mietvertrag muss her...
denn 79qm sind ok, für 4Persohnen, 60 aber viel zu klein.

Verfasst: 05.01.2012 16:30
von albert122009
Hm also meinst einfach mal mit dem Vermieter reden und scheinumziehen?

Verfasst: 05.01.2012 20:18
von Mahone
albert122009 hat geschrieben:Hm also meinst einfach mal mit dem Vermieter reden und scheinumziehen?
Das ist wieder rum Betrug an Leistung .

Verfasst: 06.01.2012 21:24
von Ziggi
Ne Mahone,

iss kein Betrug, denn wenn man vorher alles immer selber gezahlt hatte obwohl man mit 4 Personen mehr bekommen müsste, wo ist da der Betrug wenn man etwas korrigiert?

Ok, war villeicht nicht gut was vorher gemacht wurde, mit den zu wenigen qm im Vertrag aber unser Gesetzgeber hat den SB leider viel zu viel machtz gegeben und man versucht sich dann eben den weg des geriingsten wiederstandes zu gehen.,...

kann das verstehen wenn auch nicht gut heissen....


LG Ziggi

Verfasst: 06.01.2012 22:45
von vergessliche Melinde
Hallo albert122009

:wink: Warum schliesst der Vermieter nicht einfach das Zimmer wieder auf
das er damalsverriegelt hatte? :wink:

Gruss