Aufstellung der übernahmefähigen Kosten in ETW
Verfasst: 30.12.2011 00:25
Hallo, liebe Leute,
gibt es eigentlich irgendwo eine Aufstellung und klare Regeln, was in einem selbstgenutzten Wohneigentum an Kosten vom Jobcenter übernommen werden müssen ? Z.B. Anschaffung von neuem 80Liter Heisswasserboiler (ca. 300-400 Euro excl. Installationskosten) oder Austausch von sanitären Einrichtungen, wie z.B. Bad- und Küchenarmaturen.
Oder sind dafür in jedem Fall selbst Rücklagen zu bilden ? Wenn ja, von was sind diese Rücklagen zu bilden bei sehr teuren Gegenständen die zur grundlegenden fest installierten Wohnungsausrüstung gehören ?
Kleine Renovierungsarbeiten wie z.B. Weisseln ist klar, dass man dafür die Kosten selbst übernehmen muss und diese vom Regelsatz abgedeckt sind, aber wie verhält es sich bei eben solchen teuren und wirklich notwendigen Gerätschaften ?
Besten Dank für eine kurze Info.
gibt es eigentlich irgendwo eine Aufstellung und klare Regeln, was in einem selbstgenutzten Wohneigentum an Kosten vom Jobcenter übernommen werden müssen ? Z.B. Anschaffung von neuem 80Liter Heisswasserboiler (ca. 300-400 Euro excl. Installationskosten) oder Austausch von sanitären Einrichtungen, wie z.B. Bad- und Küchenarmaturen.
Oder sind dafür in jedem Fall selbst Rücklagen zu bilden ? Wenn ja, von was sind diese Rücklagen zu bilden bei sehr teuren Gegenständen die zur grundlegenden fest installierten Wohnungsausrüstung gehören ?
Kleine Renovierungsarbeiten wie z.B. Weisseln ist klar, dass man dafür die Kosten selbst übernehmen muss und diese vom Regelsatz abgedeckt sind, aber wie verhält es sich bei eben solchen teuren und wirklich notwendigen Gerätschaften ?
Besten Dank für eine kurze Info.