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Mehraufwand Warmwasser und Ernährungszulage

Verfasst: 29.12.2011 08:03
von Dieter6224
Guten Tag an das Forum,

Meine Frage: Dürfen nach Beantragung der dezentralen Warmwasserbereitung (8,37 EURO bzw. jetzt 9,60 EURO/Monat) im Gegenzug andere Mehraufwände gekürzt werden ?

Zum Fall: Eine Bekannte von mir hat kürzlich die Zulage für die Warmwasserversorgung rückwirkend zum 01.01.2011 beantragt, da sie ihr Brauchwarmwasser per Elektroboiler erhitzt. Diese hat sie dann auch zuerkannt bekommen und eine korrekte Nachzahlung für 2011 erhalten.

Sie bekommt desweiteren schon seit 2 Jahren eine Zulage für Ernährung, da sie Zöliakie hat. Diese Zulage betrug bis jetzt stets 20 % vom Regelsatz. Nun wurden ihr aber für das kommende Jahr lediglich 72 EURO statt 74,80 EURO zuerkannt.

Weshalb ist dies so gemacht worden und was hat die Ernährungszulage mit der Warmwasserzulage zu tun ?

Sollte man einen Antrag auf Überprüfung stellen und wenn das nichts bringt den Anwalt konsultieren da dies scheinbar wieder mal ein typischer Fall von Behördenwillkür ist ?

Besten Dank für eine kurze fachgerechte Antwort

Euch allen einen guten Rutsch und ein gesundes neues Jahr.

Gruss von Dieter

Verfasst: 31.12.2011 18:36
von vergessliche Melinde
Hallo Dieter

Die unterschiedlichen Zahlungsbeträge können im Zusammenhang mit der ab 1.1.2012 geltenden Rundungsregelung zusammenhängen.

Lies mal in den aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II bei § 21 Randziffer 21.3 und 21.3a nach.

Hat also nichts mit Vermischung der Mehrbedarfe zu tun.

Gruss



ja, ich bin es wirklich, nur in der vergesslichen Variante

Verfasst: 31.12.2011 19:35
von Dieter6224
Hallo, guten Abend Melinde,

danke für Deine rasche Antwort.

Das wiederrum würde ich nun ausschliessen, da ihr Bewilligungsbescheid für 2012, den sie kurz vor der Beantragung des Mehrbedarfes für die dezentrale Warmwasserbereitung bekam, tatsächlich 74,80 EURO als Ernährungszulage enthielt und 74,80 EURO ist exakt 20 % vom neuen Regelsatz in Höhe von 374 EURO. Da wurde ja auch nichts gerundet.

Ich tippe also nach wie vor auf unberechtigte Kürzungswillkür.

Beste Grüsse und guten Rutsch von

Dieter

Verfasst: 31.12.2011 20:55
von vergessliche Melinde
Hallo Dieter

Dann hilft erstmal Widerspruch gegen den Bescheid mit den falschen Zahlungsbeträgen, ein Ü-Antrag käme dann in Frage wenn die Widerspruchsfrist schon verstrichen ist.

Gruss

Verfasst: 01.01.2012 06:05
von Dieter6224
Ok. Dann werde ich mit meiner Bekannten zusammen gleich am kommenden Montag einen schriftlichen Einspruch formulieren und an das Jobcenter senden. Das Ergebnis dieses Einspruchs werde ich dann hier veröffentlichen. Besten Dank nochmal für die schnelle Unterstützung und...

... euch allen ein gutes neues Jahr von

Dieter

Verfasst: 08.01.2012 19:32
von Dieter6224
Also: Den Einspruch haben wir gemeinsam verfasst und an das zuständige Jobcenter gesendet....

...und es kam postwendend wie es eigentlich kommen musste: Die Ernährungszulage wurde anstandslos auf 74,80 EURO erhöht, so wie es per SGB II vorgesehen ist.

Anmerkung: Falls Ihr also Ernährungszulagen bekommt, dann betragen die immer 20 % oder 10 % vom Regelsatz (je nach Krankheit). Das heisst also im Klartext, dass sich mit Erhöhung des Regelsatzes automatisch auch die E-Zulage entsprechend erhöht. Dies müsste eigentlich von allen Jobcentern gleich gehandhabt werden.

Beste Grüsse vom

Dieter

Verfasst: 09.01.2012 10:43
von vergessliche Melinde
Hallo Dieter

Freut mich, da sieht man mal wieder:

Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt und Recht bekommt man nur wenn man es einfordert. :wink:

Gruss

Verfasst: 13.01.2012 14:17
von Dieter6224
vergessliche Melinde hat geschrieben:Hallo Dieter

Freut mich, da sieht man mal wieder:

Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt und Recht bekommt man nur wenn man es einfordert. :wink:

Gruss
Schöner Spruch... dem ich nur zustimmen kann. Zumal es in diesem Fall überhaupt nicht nachvollziehbar ist, weshalb aufgrund der Beantragung der dezentralen Warmwasserkosten es weniger Ernährungsaufwand bedarf. Oder senkt etwa das trinken von Warmwasser den Appetit ? :lol:

Es grüsst Euch der

Dieter 8)

Verfasst: 13.01.2012 18:10
von Ziggi
Warsdt wohl noch nie Anorexich...
denn es senkt wirklich denm Hunger oder bessere das Hungegefühl wenn man mehr Warm Wasser Drinkt...

Aber trotz allem sollte das Gesetz auch genau ausgeführt werden...

LG Ziggi