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Sachbearbeiter stellt sich quer

Verfasst: 19.12.2011 19:10
von Sadim
seit 2 jahren erhalte ich keine bewerbungskosten, der sachbearbeiter beantwortet mir auch kein fragen hierzu, und wechselt einfach das thema.
nun hat er bei einer firma angerufen die dann glatt gesagt hat es läge keine bewerbung von mir vor. (ich hab aber eine hingeschickt)
nun soll ich künftig alle bewerbungen per einschreiben mit rückschein verschicken. (was ich eigentlich gar nicht so schlecht finde)
aber natürlich soll ich wieder auf den kosten sitzen bleiben.
wie kann ich dagegen vor gehen?

auch schriftliche anfragen von mir werden einfach nicht beantwortet.
welche fristen haben denn die ämter zu beachten um mir eine auskunft zu geben.

kennt da jemand ein paar urteile hierzu?

(natürlich steht auch nichts über bewerbungskosten oder fahrtkosten oder sonstige kosten in der per Verwaltungsakt erlassenen wiedereingliederungsverinbarung)

Verfasst: 20.12.2011 01:11
von DjTermi
Hallo,
was steht denn bezüglich Bewerbungskosten in deiner Eingliederungsvereinbarung ?

Gruss

Verfasst: 21.12.2011 21:56
von Ziggi
Hallo Sadim,

von wann ist die Eingliederungsvereinbarung (EGV)
und hattest du dagegen Wiederspruch eingelegt?

Regeln tut das mit den Bewerbungskosten der §12 a bis ..
und gehört wenn schon in die EGV

Wegen Urteilen, kann man die gute alte Mutter Goggle befragen, die gibt bereitwillig alles was dazu gehört offen.


LG Ziggi