Sachbearbeiter stellt sich quer

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Sadim
Beiträge: 1
Registriert: 19.12.2011 18:45
Wohnort: Lahr

Sachbearbeiter stellt sich quer

Beitrag von Sadim »

seit 2 jahren erhalte ich keine bewerbungskosten, der sachbearbeiter beantwortet mir auch kein fragen hierzu, und wechselt einfach das thema.
nun hat er bei einer firma angerufen die dann glatt gesagt hat es läge keine bewerbung von mir vor. (ich hab aber eine hingeschickt)
nun soll ich künftig alle bewerbungen per einschreiben mit rückschein verschicken. (was ich eigentlich gar nicht so schlecht finde)
aber natürlich soll ich wieder auf den kosten sitzen bleiben.
wie kann ich dagegen vor gehen?

auch schriftliche anfragen von mir werden einfach nicht beantwortet.
welche fristen haben denn die ämter zu beachten um mir eine auskunft zu geben.

kennt da jemand ein paar urteile hierzu?

(natürlich steht auch nichts über bewerbungskosten oder fahrtkosten oder sonstige kosten in der per Verwaltungsakt erlassenen wiedereingliederungsverinbarung)
Zuletzt geändert von Sadim am 20.12.2011 02:20, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo,
was steht denn bezüglich Bewerbungskosten in deiner Eingliederungsvereinbarung ?

Gruss
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Sadim,

von wann ist die Eingliederungsvereinbarung (EGV)
und hattest du dagegen Wiederspruch eingelegt?

Regeln tut das mit den Bewerbungskosten der §12 a bis ..
und gehört wenn schon in die EGV

Wegen Urteilen, kann man die gute alte Mutter Goggle befragen, die gibt bereitwillig alles was dazu gehört offen.


LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Antworten