Interne Richtlinien und Verwaltungsanweisungen zu einmaligen Beihilfen und unabweisbaren Bedarfen waren und sind nur in den seltensten Fällen öffentlich zugänglich, sie werden wie „Geheimpapiere“ unter Verschluss gehalten.
Betroffenen wird so der Einblick darüber verwehrt, was z.B. bei Erstausstattung einer Wohnung, Bekleidung, Schwangerschaft und Geburt oder Bildungs- und Teilhabeleistungen konkret zu genehmigen ist.
Doch diese Geheimniskrämerei hat nun ein Ende.
SGB II § 50 (4) Satz 2ermöglicht jedem einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. In welcher Form das geschieht richtet sich nach den Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.
Das funktioniert auch über diese website "Frag den Staat"
Möglichst viele Menschen sollten über dieses Portal den Prüfbericht des Bundesarbeitsministeriums zu Ein-Euro-Jobsanfordern.
und hier mitzeichnen
Gruss
IFG-Anfragen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
IFG-Anfragen
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Ziggi
Danke, weiterverbreiten und bekanntmachen.
Optionskommune Wiesbaden muss rausrücken.
Bei der Gelegenheit, hier ebenfalls mit Anfrage nerven.
Gruss
Danke, weiterverbreiten und bekanntmachen.
Optionskommune Wiesbaden muss rausrücken.
Bei der Gelegenheit, hier ebenfalls mit Anfrage nerven.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ok Melinde,
wird gemacht...ijn FB hab ich das auch schon geteilt...in wkw mach ichs nachher.
Ma schaun ich hab ja Morgen Termin zur abgabe des ALG2 Antrages für meine Familie, ich bin ma gespannt ob ich den Mehrbedarf wegen der Teilhabeleistungen nach §33 SGB IX bekomm oder ob ich den einklagen muss.
Ma schaun die Dame schiont ja recht nett zu sein, ob sie ihr Handwerk gut gelernt hat oder auch nur angelernt ist wird sich herausstellen.
Jedenfalls werde ich versuchen die Anweisungen zu bekommen, ma sehen ob sie mir den gefallen tut.
LG Ziggi
wird gemacht...ijn FB hab ich das auch schon geteilt...in wkw mach ichs nachher.
Ma schaun ich hab ja Morgen Termin zur abgabe des ALG2 Antrages für meine Familie, ich bin ma gespannt ob ich den Mehrbedarf wegen der Teilhabeleistungen nach §33 SGB IX bekomm oder ob ich den einklagen muss.
Ma schaun die Dame schiont ja recht nett zu sein, ob sie ihr Handwerk gut gelernt hat oder auch nur angelernt ist wird sich herausstellen.
Jedenfalls werde ich versuchen die Anweisungen zu bekommen, ma sehen ob sie mir den gefallen tut.
LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.