Mieterhöhung, nicht übernommen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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lgg1969
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Mieterhöhung, nicht übernommen

Beitrag von lgg1969 »

Hallo,
ich habe eine Mieterhöhung bekommen, die ARGE zahlt das nur 6 Monate, dann soll ich entweder die Miete irgendwie senken, oder umziehen. Das Problem besteht darin, dass diese Erhöhung nicht ich verursacht habe, sondern weil BeKo (Müllgebühren, Wartung usw.) dieses Jahr teuer wird. Bis jetzt war alles angemessen: qm, Plattenbau, keine Luxuswohnung. Die zuständige Mitarbeiterin in meiner Wohnungsgesellschaft kann nichts Billigeres finden, weil es überall Mieterhöhungen gibt. Aber ARGE reagiert auf diese Argumente nicht.

Was soll ich tun, damit die volle Miete übernommen wurde? Welche §§ können mir helfen.
Danke.
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo lgg1969,

wie beschrieb es Melinde hier
Sobald die Kostensenkungsaufforderung reinflattert muss da auch drinnestehen wie, was, wo gesucht werden soll.
Gesamte Sucherei genau dokumentieren und wenn nichts für euch anmietbar ist muss in bisheriger Höhe weitergezahlt werden, gesucht und das dann wieder dokumentiert werden.
Denke besser kann man es nicvht auf den Punkt bringen.

LG Ziggi
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lgg1969
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Beitrag von lgg1969 »

Vielen Dank, ich glaube das hilft mir weiter.
lgg1969
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Beitrag von lgg1969 »

Eine Frage noch: ich habe eine Mitteilung über die Unangemessenheit gekriegt, ohne den Satz, dass ich diese innerhalb 4 Wochen widersprechen kann. Drin ist nur die Handlungsempfehlung des LK, und dass ich diese überschreite usw. Darf ich gegen dieses Schreiben Widerspruch einlegen? Oder soll ich den nächsten Bescheid abwarten? Danke.
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Wie da ist kein Rechtsmittel angegeben?
Also steht dort nicht Bescheid drauf?

Kannst du das Schreiben einscannen (ohne Namen oder Adressen)
und mal hier einstellen? denn wenn das absolut nicht drauf steht, verlängert sich eigentlich der Wiederspruchszeitrqahmen um bis zu einem Jahr aber das kann ich nich genau sagen ihne es gesehen zu haben.

Du kannst auch zu einemHilfeverein gehen und dort mal draufschauen lassen.

LG Ziggi
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lgg1969
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Beitrag von lgg1969 »

Nein, das ist kein Bescheid, nur Mitteilung.
wie lade ich die Bilder hoch? :oops:
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

lgg1969 hat geschrieben:Nein, das ist kein Bescheid, nur Mitteilung.
wie lade ich die Bilder hoch? :oops:
Also keine "Kostensenkungsaufforderung" dann...

Bilder Hochladen...

danach die URL in mit hier einstellen...hoffe das funzt.

LG Ziggi
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Beitrag von lgg1969 »

http://picnova.net/?v=kx3iX.jpg
Das ist eine Mischung aus Info und Kostensenkungempfehlung.
Der neue Bescheid (wenn nichts ändert bei mir) kommt im April 2012 vielleicht.
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

lgg1969 hat geschrieben:http://picnova.net/?v=kx3iX.jpg
Das ist eine Mischung aus Info und Kostensenkungempfehlung.
Der neue Bescheid (wenn nichts ändert bei mir) kommt im April 2012 vielleicht.
OK, scheint ja echt nicht richtig zu laufen.

Nungut, also eigentlich gild, das wenn keine Frist gesetzt sich diese bis hin zu einem Jahr verlängert.
Jetzt obliegt es dir, zu entscheiden will ich Wiederspruch einlegen oder wa smach ich. Gut hier mal dieArbeitshilfe NRW Interesant finde ich da Seite 27, hier steht unter anderem
Die Prüfung der Angemessenheit fordert eine Einzelfallprüfung, sodass mit dem
Richtwert allein keine Aussage zur konkreten Angemessenheit getroffen werden
kann. In drei weiteren Schritten ist zunächst der Richtwert mit den tatsächlichen Kosten
zu vergleichen. Liegen die tatsächlichen Kosten höher, so muss überprüft werden,
ob ausnahmsweise eine Abweichung nach oben zulässig ist. Schließlich muss
sichergestellt sein, dass eine Wohnung mit dem so gefundenen Mietzins tatsächlich
im örtlich maßgeblichen Gebiet verfügbar ist.
das scheint ja bei dir nicht der Fall zu sein.

Nun wenn ich du wäre, würde ich meinen Vermieter bitten, mir zu bestätigen, dass aufgrund der gestiegenen Kosten allgemein, alle Nebenkostenabrechnungen in der Region ( von dieser Gesellshaft) erhöht werden müssen. Diese würde ich dann mit der BItte der zur Kenntnissnahme und der Bitte zu Schriftlich zu erläutern was denn genau mit diesem Schreiben gemeint sei an meine SB senden.

Diese muss sich daraufhin melden, es ist dann auch noch kein Wiederspruch deiner Seite und solange es nicht mit einem Rechtsmittel versehen wird.
Auch dieses hier,solltest du mal durchlesen, besonderst innterasannt
Unzumutbarkeit der Kostensenkung
Eine Unzumutbarkeit der Kostensenkung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II durch einen Wohnungswechsel ist stets eine Frage des Einzelfalls. Die Zumutbarkeit bemisst sich insbesondere daran, um welchen Betrag die konkreten Kosten der Unterkunft die von der Behörde festgelegte Mietobergrenze überschreiten. Eine Kostenüberschreitung von 65 € bei einem 3-Personenhaushalt macht einen Wohnungswechsel wegen Geringfügigkeit unzumutbar. Auch die Beeinträchtigungen dadurch, dass der behinderte Sohn sein bisheriges soziales Umfeld verlassen müsste, können einen Wohnungswechsel unzumutbar machen.
(Sozialgericht Oldenburg, Urteil vom 06.07.2006, S 49 AS 734/05)
also da es sich bei dir um etwa 29€ handelt, sehe ich auch ne Unzumutbarkeit.

Nun,
ich Denke es ist villeicht sinnvoll, wenn du zu einem Hilfeverein oder evtl. zu einem Anwalt gehst um dich Persöhnlich beraten zu lassen.
Für einen Anwalt solltest du dir aber im vorfeld einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen.



LG Ziggi
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Beitrag von lgg1969 »

aha, verstanden, Vielen Dank.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo ihr beiden

Für Anhalt Bitterfeld ist in der Datenbank von Harald Thomé eine Richtlinie in der andere Werte genannt sind:

http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 4.2009.pdf

6,80 / qm im gesamten Landkreis, das die Warmwasserregelung noch nicht auf dem aktuellen stand ist in der Richtlinie aus 2009 ändert auch nichts an der Tatsache das nach dem neuen SGB II verfahren werden muss.

Heizkostenpauschalierung, da geht einem wieder mal der Hut hoch oder das messer in der Tasche auf (ich trage keinen Hut :wink: )

Also ab zu einer Beratungsstelle oder gleich vom Anwalt beraten lassen.

Gruss
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Oh ja Melinde,

du hast recht, man da hab ich wohl den Wald vor lauter Bäumen nich gesehen....

Danke dir dafür, gut das man nich alleine hier draufschaut.. :wink:

LG Ziggi
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Beitrag von lgg1969 »

Danke Ziggi und Melinde für Profi-Beratung. Ich schreibe, wie das weiter geht.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo lgg1969

Brennend am Fortgang der Dinge (und Deinem Erfolg) interessiert.

Die aktuellsten Richtlinien des Jobcenter Deines Misstrauens kannst Du seit 1.1.2011 direkt erhalten. § 50 (4) SGB II sei Dank.

Einfach Dein Begehr schriftlich kundtun, vermutlich erstmal erfolglos warten und dann in die Offensive über diese website:

https://fragdenstaat.de/

Dann kommt, mehr oder weniger zeitnah Rückmeldung.
Ist es veralteter Käse nervst Du mit weiteren Nachfragen (man gönnt sich ja sonst nix) :wink:

Gruss
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Beitrag von lgg1969 »

Hallo, es gibt News:
ich habe noch ne Grundmieterhöhung von meiner WGS bekommen, ab 1.1.2012,(Nicht nur ich sondern alle Mieter) und einen neuen Antrag beim JC gestellt. Mal schauen.
Die Antwort auf meine Anfrage bei der WGS habe ich noch nicht.
Gruß
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Beitrag von lgg1969 »

Vielen Dank an Alle, ich habe heute einen Änderungsbescheid bekommen, es wird meine doppelte Mieterhöhung (BeKo und Grundmiete) anerkannt und übernomen. Bin erleichtert.
Aber eine Frage hab ich noch: ist mit diesem Bescheid die frühere Mitteilung über Anerkennung nur für 6 Monate ausser Kraft, oder wenn ich Folgeantrag stellen muss (ab Mai), wird mir wieder die alte Miete berechnet? Im Bescheid steht nichts wegen 6 Monaten, aber in früherem auch nichts, nur in der Mitteilung, die mit früherem zusammen gekommen war.

Noch mal vielen vielen dank und LG
:D
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Mholzmichel
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Beitrag von Mholzmichel »

Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
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