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HILFE:::::asu melden bei der ARGE oder Agentur für Arbeit

Verfasst: 05.10.2011 13:19
von Hollandmaedel
Mein Mann kriegt in diesem Monat nach einem absolvierten Lehrgang kurzfristig einen Arbeitsvertrag; Wir kriegen aufstockend noch Alg2 ( ich bin Antragstellerin und habe einen VZ Job. Umzug wurde schon von der ARGE genehmigt und steht zum 1.11.2011 an.
Nun hab ich noch nicht gekündigt, weil der Arbeitsvertrag noch nicht vorliegt - genaue Datum noch nicht bekannt- aber wir ziehen ca.120 km weg; ich kann nicht pendeln wegen der Entfernung und auch wegen meinen Arbeitszeiten;muss morgens halb sechs anfangen!
Ich bin schon dabei Bewerbungen zu schreiben ; WO muss ich mich jetzt arbeitsuchend melden bei der ARGE oder bei der Agentur für Arbeit und wenn ich kündige, wegen Umzug usw.- krieg ich dann eine Sperre??
Wir wollen wenn wir umgezogen sind, KEIN Alg2 mehr beantragen, auch keine KDU usw. Also wenn wir umziehen sind wir "raus".
Sollte ich noch keine Arbeit bis dahin gefunden haben, kann ich dann arbeitslosengeld beantragen bis ich im neuen Wohnort FFM eine Stelle gefunden habe???

LG.
Hollandmaedel

Verfasst: 05.10.2011 16:41
von Ziggi
Hallo Hollandmädel,

normalerweise solltest du dich beim Arbeitsamt Arbeitssuchend melden ( sobald Kündigung abgegangen!) zumindest wenn du dann aus dem Bezug raus bist....solltet ihr durch deine Arbeitslosigkeit doch wieder in den Bezug zurückfalen, müsste euch das auch von anfang an gewährt werden....

Nun eine Sperre wegen der Kündigung wäre nicht zulässig, denn Umzug aufgrund der Besser bezahlten Arbeitsstelle deines Mannes IST ein triftiger Grund...sollte aber auch so in der Kündigng stehen...

Arbeitslosengeld könntest du ab dem Zeitpunkt beantragen können, ab dem das ALG2 aufgehoben worden ist, das wird wohl erst der fall sein wenn die Erste abrechnung geprüft wurde, da hatte sich was geändert...ihr müsst also abxx den Bezug am Besten schriftlich Kündigen und mitteilen das nun genug Geld verdient wird...

Gruß Ziggi

Verfasst: 05.10.2011 17:56
von Hollandmaedel
Hallo Ziggi,
danke für deine Antwort; aber kann man sich nicht jederzeit arbeitSUCHEND melden, sogar wenn man noch in einem Arbeitsverhältnis ist, das noch nicht gekündigt ist???
Man kann dann doch einen "Ausgleich" für den neuen Wohnort angeben;dass man also eine Stelle sucht in FFM.

Ich ziehe also am 31.10 um, muss also langsam kündigen;)

lg.Hollandmaedel

Verfasst: 05.10.2011 18:12
von Mahone
Arbeitssuchend kannst du dich auch melden wenn du einen Job hast das egal bin ich auch obwohl ich einen Job habe

Verfasst: 05.10.2011 20:10
von Ziggi
Oh Danke Mahone...

Ja du kannst dich jederzeit Arbeitsuchend melden.... nur nen Antrag auf ALG1 kannst du nur stellen, wenn du gekündigt hast... hab da grad was iwie fehlerhaft weiter gegeben....Tschuldige...

Mh, hab eben nochmal gelesen und wenn der Arbeitsvertrag nich vorliegt, wie schaut es aus wenn du evtl. vorübergehend sog. Doppelte Haushaltsführung geltend machst? und nur am WE zu deinem Mann fährst...
oder ist der AV nurnoch ne Formsache weil vom JC schon genehmigt....
wegen der zuschüsse und so...
das ging aus deiner beschreibung nicht eindeutig hervor...

Dein Mann sollte wenigstens nen vorarbeitsvertarg haben...denn ansonsten genehmigt das JC ja auch keinen Umzug so einfach...
denn das kostet sie ja unmengen an Lobnis und die geben das nich ma so mirnix dirnix aus...
Irgendwas schriftliches hattet ihr doch bestimmt schon in der Hand...

Naja ansonsten hatte ich ja eigentlich das wichtigste schon mitgeteilt...

Gruß Ziggi