Beantragung der ALG II

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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pretty
Beiträge: 1
Registriert: 02.10.2011 14:39

Beantragung der ALG II

Beitrag von pretty »

Kann ich Hartz 4 beantragen?

Ich fang mal von vorne an.
Bin vor vier Jahren zu meiner Mutter gezogen weil ich krank war.
Mein Sohn und ich leben jetzt bei meinen Eltern, jetzt wollen wir in eigene wohnung ziehen.
Kann ich hartz 4 beantragen? Habe einen mini Job plus Kindergeld. Was kann ich alles beantragen?
Kriege ich überhaubt Unterstützung?
LG PRETTY
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Petty,

erstmal willkommen hier....

Ja du kannst eigentlich ALG2 Beantragen, das sollte Problemlos von statten gehen, am Besten sofort einen Antrag Stellen und sobald ihr ALG2 bekommt Antrag auf Umzug Stellen...

Was du/ihr alles bekommt, hängt ein wenig von den Kosten ab, somit gilt es ferstzustellen wieviel Miete ihr (Du und dein Sohn) zu zahlen habt, sollten deine Eltern zur Miete Wohnen, kann man bis zu 2/4 der Miete annehmen...
Wenn sie in einem Eigenheim wohnen, könnt ihr nen Mietvertrag vorweisen? wenn nicht ausstellen....

So nun zu den "Bedarfen"
Eckregelsatz = 100% = 364 € (Alleinstehende)
( wenn zwei ein Paar bilden, dann je) Partner = 90% = 328 €
15- bis 17-jährige Angehörige Kinder der Bedarfsgemeinschaft § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB II = 287 €
18- bis 24-jährige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft (= volljährige Kinder) § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II = 80% = 291 €
Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre = 70% = 251 €
Kinder bis einschl. 5 Jahre = 60% = 215 E€
Somit du 364€
dein Sohn 215€ ?
Miete ???,??€
Nebenkosten ???,??€
Heizung ???,??€
Warmwasser sofern nicht mit Heizung berechnet ?,??€
Alleinerziehenden zuschlag, wenn dein Sohn noch unter 7Jahren ist 131€
So nun kann man nioch dazu rechnen was du an Selbstbehalt vom minijob hast.
Berechnung Minijob:
Brutto
0-100€ Grundfreibetrag bis 100€
100 - 1000€ je 20 Frei (Höchstens 180€)
1000 - 1500€ je 10 Frei (Höchstens 50€)
Also im höchstfall kannst du 330€ ( bei 1500€ Bruttolohn) behalten, also zusätzlich zum ALG2... soll ja ne belohnung darstelen...

Du kannst aber auch hier bei diesem Rechner alle Daten eingeben und schauen was der dir ausrechnet, iss eigentlich recht genau und stimmig...

Hoffe das dir diese ausführungen ein wenig Helfen.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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