Hallo
Wenn Kinder in die Vorklasse eingeschult werden wurde ihnen bisher, nach der Regelung des alten § 24a SGB II, kein Geld aus dem Schulbedarfpaket gezahlt.
Seit 1.1.2011 ist das nicht mehr so.
Allen Schülern allgemeinbildender Schulen muss das Geld bezahlt werden.
Wenn nicht, dann Ü-Antrag für die maßgeblichen Bescheide. Widerspruch geht nicht, es muss ja kein Antrag dafür gestellt werden.
Gruss
persönlicher Schulbedarf (Vorklasse)
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
persönlicher Schulbedarf (Vorklasse)
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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