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persönlicher Schulbedarf (Vorklasse)

Verfasst: 26.09.2011 22:09
von Melinde
Hallo

Wenn Kinder in die Vorklasse eingeschult werden wurde ihnen bisher, nach der Regelung des alten § 24a SGB II, kein Geld aus dem Schulbedarfpaket gezahlt.
Seit 1.1.2011 ist das nicht mehr so.
Allen Schülern allgemeinbildender Schulen muss das Geld bezahlt werden.
Wenn nicht, dann Ü-Antrag für die maßgeblichen Bescheide. Widerspruch geht nicht, es muss ja kein Antrag dafür gestellt werden.

Gruss