neuer Termin
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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hallo, bei mir ist es so das ich seit fast 2 Jahren zwei Tätigkeiten über Steuerkarte mache. ich brauchte damals keine Eingliederung unterschreiben. nun habe ich aber eine Einladung bekommen zwecks Bewerberangebot. kann meine SB mir wasaufdrängen obwohl ich einen MIdijob habe? solte mich bei ner Zeitarbeitsfirma vom Jobcenter bewerben, da wurde mir auch geraten meine Miete trotzdem vom Jobcenter zu holen. da ich damals mein Job behalten wollte und auf steuerkarte kam hatte es dem Sb damals gereicht. ich brauchte nicht bei der Zeitarbeit anfangen. Will aber meine Jobs jetzt auch behalten...., was kann ich machen?
Hallo ronnygn,
da zu antworten iss echt nich möglich....
zunächst brauchte man da mehr input, denn mit den dürftigen Info's ist es schlichtweg nicht möglich was korregtes zu Antworten...
Gruß Ziggi
da zu antworten iss echt nich möglich....
zunächst brauchte man da mehr input, denn mit den dürftigen Info's ist es schlichtweg nicht möglich was korregtes zu Antworten...
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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also ich habe 3 gerinfügige zustellerjobs. ich komme schon mit 2 jobs in sv tätigkeit mit rein. nun habe ich einen termin demnächst bei meiner sb. kann sie mir eine eingliederungsvereinbarung unterschreiben lassen? das ich mich weiterhin bewerben soll ist klar um aus dem bezug zu kommen. möchte meine jobs behalten, der eine job ist noch ausbaufähig demnächst. sind zustellerjobs in der nähe. möchte die jobs unbedingt behalten. war beim sb schon 2 jahre nicht mehr...., kann die sb mir maßnahmen reinwürgen? reicht der input jetzt? mfg
Hallo ronnygn,
ja es ist etwas verständlicher geworden...
Nun da du 3 Zustellerjobs hast bei denen du auch SV-Pflichtig bist hast du ja anspruch auf Zuschuss-ALG2.
Ok, deine frage wegen der Eingliederungsvereinbarung, man kann dich garnicht zwingen eine zu unterschreiben, ich würde das auch sowieso nicht machen, sofern die SB darauf bestehen mag auch nicht unterschreiben sonde3rn sagen man wird sich diese genau durchlesen und ggf Unterschrieben einreichen, was man aber dann nicht tut.
Die SB kann die EV ja per Verwaltungsakt erlassen und dann kann man Wiederspruch einlegen, was man ansonsten nicht ( da es sich um einen Vertrag nach BGB handelt) kann.
Das du dich weiterhin um eine Stelle welche dich aus dem Bezug bringt zu bemühen hast, steht ja klar ausser Frage.(auch im Gesetz)... das solltest du der SB auch klar machen also das du dich weiterhin bemühst und sogar eine erweiterung im Raum steht...
Hab mal nicht die Angst, du arbeitest ja...meisst sind die SB nur daran interresiert zu wissen wie es steht..villeicht hat der SB ja ein super Jobangebot welches genau auf dich zugeschnitten ist.
Ach und wegen den Masnahmen, normalerweise bleiben die Arbeitenden davon verschont...
Gruß Ziggi
ja es ist etwas verständlicher geworden...
Nun da du 3 Zustellerjobs hast bei denen du auch SV-Pflichtig bist hast du ja anspruch auf Zuschuss-ALG2.
Ok, deine frage wegen der Eingliederungsvereinbarung, man kann dich garnicht zwingen eine zu unterschreiben, ich würde das auch sowieso nicht machen, sofern die SB darauf bestehen mag auch nicht unterschreiben sonde3rn sagen man wird sich diese genau durchlesen und ggf Unterschrieben einreichen, was man aber dann nicht tut.
Die SB kann die EV ja per Verwaltungsakt erlassen und dann kann man Wiederspruch einlegen, was man ansonsten nicht ( da es sich um einen Vertrag nach BGB handelt) kann.
Das du dich weiterhin um eine Stelle welche dich aus dem Bezug bringt zu bemühen hast, steht ja klar ausser Frage.(auch im Gesetz)... das solltest du der SB auch klar machen also das du dich weiterhin bemühst und sogar eine erweiterung im Raum steht...
Hab mal nicht die Angst, du arbeitest ja...meisst sind die SB nur daran interresiert zu wissen wie es steht..villeicht hat der SB ja ein super Jobangebot welches genau auf dich zugeschnitten ist.
Ach und wegen den Masnahmen, normalerweise bleiben die Arbeitenden davon verschont...
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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danke für die schnelle antwort. wenn man lange nicht mehr zum sb war denn macht man sich denn schon gedanken was die wieder von einem wollen. da ich in letzter zeit meist nur in helfertätigkeit beschäftigt war, denke ich mal nicht das sie einen bombemjob hat, aber mal sehn, wer weiß das schon. freue mich auf die zeitarbeitsfirmen die hier eine schlechten ruf haben. bekannte von mir sagen auch das gleiche was du sagst ziggi. na werde sehen was sie mir zu sagen hat. mfg, schönes we noch ...