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Berufsunfähigkeits-Vers angerechnet-obwohl kein Geld erhalte

Verfasst: 13.08.2011 14:30
von surplus
Hallo,

es geht um die Anrechnung einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) an meine SGB II Leistung.

Ich bin seit 5 Jahren berufsunfähig und erhalte eine BU-Rente von einem großen Versicherungsunternehmen. Da diese Rente nicht ganz zum Leben reicht erhalte ich außerdem Leistungen nach SGB II (HarzIV).

In meiner Situation gibt es folgendes Problem:
Als ich 14 Jahre alt war hat mein Vater bei der All..-Versicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und monatlich ~um die 40eur eingezahlt.

DAMIT IST MEIN VATER DER VERSICHERUNGSNEHMER UND ER HAT DAS BEZUGSRECHT, d. h. ER KANN MIT DEM GELD MACHEN WAS ER WILL - WEIL ER DIE ZAHLUNGEN DIREKT ERHÄLT. (Im Briefen von der All.-Versicherung wird mein Vater im Briefkopf genannt - ich bin die versicherte Person).

Trotzdem wird mir diese BU-Rente als Einkommen angerechnet; Dieser Fall ist deutschlandweit einzigartig. Mein Vater würde mir vielleicht das Geld zukommen lassen, aber ich sehe in dieser Situation eine Verbesserung meines Lebensstandard.

Ich versuche jetzt meinen Anspruch auf volle Leistungen bei der Arge durchzusetzen, weil ich rein rechtlich gesehen diese BU-Rente nicht erhalte.

Der Richter am Sozialgericht findet meinen Fall "unglaubwürdig".

> Hab ich das recht volle Leistungen zum Leben & zur Miete zu fordern, weil ich das Geld nicht erhalte?
> Muss mir die Agentur für Arbeit nun die vollen Leistungen gewähren?
> Kann mein Vater gezwungen werden mir das Geld monatlich auszuzahlen?


Danke schon mal für hilfreiche Antworten :D

-der hier geschriebene Text ist von mir sehr schnell verfasst worden und ich bitte Fehler im Ausdruck zu entschuldigen-