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Strom- und Heizkosten. Eigenanteile gerechtfertigt?

Verfasst: 10.01.2006 13:04
von wolfgang
Hallo,
meine Frau und ich sind HartzIV-Empfänger und wohnen in Niedersachsen.
Seit gut einem Jahr streite ich mit der ARGE um die Heizkosten. Man hat uns als Eigenanteile für Verbrauchsstrom und Wassererwärmung folgende Beträge von den monatlichen Abschlagszahlungen abgezogen: 28,73 EUR Haushaltsvorstand und je 17,93 für Ehefrau und Kind.
Ich finde, das die Bemessungshöhen zu den im Haushalt lebende Personen widersprüchlich zu den bewilligten Leistungen stehen: Antragsteller & Partner je 311,- EUR (also gleich!!!) und Kind 276,- EUR. Es kann doch kein "Haushaltsvorstand" berechnet werden wenn es keinen finanziellen Unterschied zur "Ehefrau" gibt und es kann die "Ehefrau" nicht zu gleichen Lasten wie der "Sohn" berechnet werden, wenn dieser weniger als sie bekommt?
Kann mir da jemand genauere Infos geben evtl. mit Angaben wo das festgelegt ist?

Weiter möchte ich gern wissen, ob ich von der ARGE eine detailierte Aufrechnung der berücksichtigten Unterkunftskosten verlangen kann. Wenn im Bescheid steht "sie bekommen Summe XY" kann ich doch garnicht kontrollieren was berücksichtigt worden ist.

Verfasst: 22.02.2006 22:35
von sahsun
huhu
soweit ich mich erinnern kann gibt es doch keinen haushaltsvorstand mehr deswegenbekommen ja auch beide partner gleiches geld
vielleicht muss einer mehr zahln weil man fuer die zähler auch ne miete zahlt?!
glaube mich erinnern zu können das mal auf ner endabrechnung der bewag gesehn zu haben also wie telefon grundgebühr ?!
oder
versuch doch mal folgende telefonnummer: 01801/012012(ortstarif) mo-fr 8-18 uhr
ist oder war die info-hotline vom jobcenter die nummer is allerdings von 2004
grundsätzlich denke ich hast du ein anrecht drauf zu sehen wie du/ ihr berechnet wurdet
entweder du bekommst so eine berechnungsgrundlage ausgehändigt oder kannst es dir vor ort ansehn mithilfe der akteneinsicht

vielleicht hilft es die ja ein bissel weiter wenn nicht meld dich nochmal dann frage ich über mein jobcenter wie die das berrechnen

liebe grüsse :wink:
sassi
ps. oder mal das bürgeramt anrufen gibts glaube ich in jeder grossen stadt

Re: Strom- und Heizkosten. Eigenanteile gerechtfertigt?

Verfasst: 22.02.2006 22:50
von Gast
Meine Antworten in Deinem Beitrag:
wolfgang hat geschrieben:Hallo,
meine Frau und ich sind HartzIV-Empfänger und wohnen in Niedersachsen.

Seit gut einem Jahr streite ich mit der ARGE um die Heizkosten. Man hat uns als Eigenanteile für Verbrauchsstrom und Wassererwärmung folgende Beträge von den monatlichen Abschlagszahlungen abgezogen: 28,73 EUR Haushaltsvorstand und je 17,93 für Ehefrau und Kind.
Das verstehe ich nicht.

Ich finde, das die Bemessungshöhen zu den im Haushalt lebende Personen widersprüchlich zu den bewilligten Leistungen stehen: Antragsteller & Partner je 311,- EUR (also gleich!!!) und Kind 276,- EUR.
Das ist leider richtig so.

Es kann doch kein "Haushaltsvorstand" berechnet werden wenn es keinen finanziellen Unterschied zur "Ehefrau" gibt und es kann die "Ehefrau" nicht zu gleichen Lasten wie der "Sohn" berechnet werden, wenn dieser weniger als sie bekommt?
Kann mir da jemand genauere Infos geben evtl. mit Angaben wo das festgelegt ist?
Das steht im SGB II: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html

Weiter möchte ich gern wissen, ob ich von der ARGE eine detailierte Aufrechnung der berücksichtigten Unterkunftskosten verlangen kann. Wenn im Bescheid steht "sie bekommen Summe XY" kann ich doch garnicht kontrollieren was berücksichtigt worden ist.
Ja, das kannst Du von der ArGe verlangen, dazu sind die gesetzlich verpflichtet.