schwanger und umzug bei alg 2
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 10.08.2011 20:57
schwanger und umzug bei alg 2
Guten Abend Bin neu hier und hab da ne Brennende Frage, WOHNE IN einer Wg und nu bin ich Schwanger und hab das Problem kein Platz und nu die Frag darf ich umziehen und wenn ja bekomm ich unterstützung bin nähmlich alg 2 Empfängerin und hab null plan naja ein bissel schon aber wie läuft das ab ?? ich weiß das ich meine SB darüber unterichten muss und danach entscheidet also vielen lieben dank schonmal im Voraus währe echt supi wenn ich da paar ideen oder erfahrungen lesen könnt achja bin 26 jahre alt
Hallo yvonnenatascha,
zunächst mal Herzlichen Glückwunsch....
So wegen des Umziehens in eigene Wohnung ....
Du solltest zunächst mal den Fallmanager datrüber informieren das du Schwangwer bist und zwar am Besten schriftlich. Du solltest erbitten, da du ja in einer WG Wohnst, das man dir den Mietspiegel nach dem Bemessen wird (Mietobergrenze zu der du anmieten darfst) und evtl. vorhandener Wohnungsbogen ausgehändigt wird (mehrfach, da nur eine Wohnung keinen sinn macht) ......
Nun wird der SB dir erklären wieviel Miete eine Wohnung kosten darf und ab wann dir diese (grössere ) Wohnung zusteht.
Sofern die Wohnung dann später genemigt ist( das kann erst kurz vor der Geburt sein) solltest du dann auch einen Antrag auf Kautionsbeihilfe stellen....aber alles zu seiner Zeit.
Jetzt ist Priorität das du ne Wohnung findest, ach was ist mit dem werdenden Vater? möchtet ihr zusammen ziehen? da gibt es dann auch noch anderes zu berücksichtigen...
Wenn du mehr angaben machst, kann man dir auch mehr sagen...
LG Ziggi
zunächst mal Herzlichen Glückwunsch....
So wegen des Umziehens in eigene Wohnung ....
Du solltest zunächst mal den Fallmanager datrüber informieren das du Schwangwer bist und zwar am Besten schriftlich. Du solltest erbitten, da du ja in einer WG Wohnst, das man dir den Mietspiegel nach dem Bemessen wird (Mietobergrenze zu der du anmieten darfst) und evtl. vorhandener Wohnungsbogen ausgehändigt wird (mehrfach, da nur eine Wohnung keinen sinn macht) ......
Nun wird der SB dir erklären wieviel Miete eine Wohnung kosten darf und ab wann dir diese (grössere ) Wohnung zusteht.
Sofern die Wohnung dann später genemigt ist( das kann erst kurz vor der Geburt sein) solltest du dann auch einen Antrag auf Kautionsbeihilfe stellen....aber alles zu seiner Zeit.
Jetzt ist Priorität das du ne Wohnung findest, ach was ist mit dem werdenden Vater? möchtet ihr zusammen ziehen? da gibt es dann auch noch anderes zu berücksichtigen...
Wenn du mehr angaben machst, kann man dir auch mehr sagen...
LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.