Partner Student- wieviel darf er verdienen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Bea1983
Beiträge: 3
Registriert: 27.07.2011 13:20

Partner Student- wieviel darf er verdienen?

Beitrag von Bea1983 »

Hallo allerseits!

Ich habe über die Suche leider nichts finden können, und auch bei den Rechnern keinen Erfolg gehabt.
Die Sache ist die: Ich beziehe während meiner Elternzeit ALG2, weil diese direkt an mein Studium angeschlossen hat.
Mein Mann studiert noch und bekam bisher Bafög. Nun ist aber die Bafög-Zeit leider abgelaufen, er muss aber noch 2 Semester überbrücken. Er hat jetzt Studienabschlusshilfe (Studienkredit) beantragt, aber 200€ weniger, als er Bafög bekommen hat, weil wir das ja zu 100% zurückbezahlen müssen.
Nun möchte er nebenbei arbeiten gehen, sodass wir wieder so viel Geld wie gewohnt haben.
Das Bafög (800€) wurde nicht angerechnet. Nun meine Frage: Wird der Kredit (600€) als Einkommen angerechnet? Darf er jetzt 200€ monatlich dazuverdienen, ohne dass es von meinen Leistungen abgezogen wird? Kann er auch in den Semesterferien 2 Mal 2000€ verdienen und dafür während des Semesters nicht arbeiten?
Wir haben 2 Kinder, falls das eine Rolle spielt :)

Vielen Dank & schöne Grüße
Bea
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Bea,

wenn dein Mann einen Einkommenskredit erhält und derweile Studiert....sollte die Anrechnung wie geahbt sein....denn er ist alleine durch sein Studium ja vom ALG2 Genuss ausgeschlossen...in Beide richtungen....solange bis er Exmatrikuliert ist....


Ich hoffe das ich dir damit weiter helfen konnte......

LG Siggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Bea1983
Beiträge: 3
Registriert: 27.07.2011 13:20

Beitrag von Bea1983 »

Hallo Siggi,

danke für deine Antwort! Heißt das dann er darf dazuverdienen, ohne dass es MIR angerechnet wird? Bafög ist ja ein Sonderfall, der nicht angerechnet werden darf, aber wie sieht es mit normaler studentischer Arbeit aus? WIeviel dürfte er verdienen, ohne dass mir Leistungen abgezogen werden?
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Bea,

also ein Student welcher nicht Exmatrikuliert ist...hat mit ALG2 nicht zu tun.....allenfalls kann er Mietzuschuss beantragen, das geht aber nur wenn er/sie im Elterlichen Haushalt lebt also in ganz engen Grenzen.....bei euch nicht möglich...

Eine Härtefalleregelung, wenn kurz (glaube bis 6Monate) vor der Prüfung (Klausuren) kann man da noch Leistungen inder Härtefallregelung beantragen, welche dann als Darlehen gewährt werden können....

So nun, daraus ergibt sich, das er auf keinen Fall irgendwelche einnahmen gegenüber der ALG2-Behörde anzugeben hat....das einzige was ist, die Jobcenter müssen seinen Mietanteil von deiner Leistung in Abzug bringen....evtl. wenn er zu viel verdient (seit neusetem) kann auch angerechnet werden...
Schau hier:
(9) Einkommen auszubildender Personen, die nach § 7 Absatz 5 vom Leistungsbezug ausgeschlossen sind, ist anzurechnen, soweit es den fiktiven SGB II-Bedarf der oder des Auszubildenden über-steigt. Dies ist u. a. für folgende Fallkonstellationen relevant:
• Studentin/Student in BG mit Eltern (Kindergeld als Einkommen des Kindes)
• Studentin/Student in BG mit Partnerin
• Auszubildende/r mit/ohne Anspruch auf BAB
Das anzurechnende Einkommen ist wie folgt zu ermitteln:
1. Feststellung des zu berücksichtigenden Einkommens
2. Ermittlung des (fiktiven) SGB II-Bedarfs der oder des Auszubil-denden
3. Anrechnung auf (fiktiven) Bedarf der oder des Auszubildenden (Bereinigung nach Rz. 11.25)
4. Verteilung des übersteigenden Einkommens nach der Bedarfs-anteilsmethode
Quelle Hinweise zu §11 Rz. (11.83) Das würde demnach heissen das sein Bedarf ermittelt würde und dann ggf er an euch Unterhaltsleistungen zahlen müsste....
Was aber bei 200€ plus BAfögkredit ( welches ja eine Zweckbestimmte einnahme ist) eigentlich zu keiner grossen einbusse führen dürfte...

Also es sollte eigentlich auch nichts angerechnet werden....nun bei 2* im Jahr 2000€ kann es sein, das es Monatlich angerechnet werden kann....
Noch dazu:
Die Hinweise zu § 11 sagen dazu:

"Wird ein Bildungskreditim Rahmen des Regierungsprogramms in Zusammenarbeit mit der Deutschen Ausgleichsbank und dem Bundesverwaltungsamt gewährt, ist zu prüfen, welchem Zweck dieser dient. Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden.
Soweit gleichzeitig Leistungen nach dem BAföG bezogen werden, wird eine Berücksichtigung bereits deshalb nicht in Betracht kommen, weil der Auszubildende vom Anspruchsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II betroffen ist. Im Übrigen wäre die Anwendung des § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II einzelfallbezogen zu prüfen.
Soweit ein BAföG-Anspruch nicht (mehr) besteht, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die Leistungen für den Lebensunterhalt verwendet werden. "
Du könntest ja diese Frage mal hierStellen und schauen was man dort ( BMAS) dazu Antwortet.....bitte via Email oder hier Arbeitsagentur oder einfach hier



LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Bea1983
Beiträge: 3
Registriert: 27.07.2011 13:20

Beitrag von Bea1983 »

vielen Dank für die ausführlichen Informationen :D

Nochmal zur Sicherheit von mir zusammengefasst:

1) die 600€ Kredit werden wie Bafög behandelt, also so gesehen ignoriert

2) alles was er darüber hinaus verdient wird bei mir nicht angerechnet, sofern es seinen fiktiven Bedarf nicht übersteigt (das wären dann der Regelsatz von 3XX,- plus anteilige Mietkosten, richtig?

LG
Bea
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Sollte so sein....

Habe genau deswegen die "neue" Durchführungsverordnung rüber kopiert...ist vom 20.07.2011 also nich Feucht ;)
somit kann man davon ausgehen...

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Antworten