von AGL1 zu AGL2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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tilla1000
Beiträge: 1
Registriert: 24.07.2011 10:33

von AGL1 zu AGL2

Beitrag von tilla1000 »

Guten Tag!
Mich beschäftigen 2 Fragen:

1. Übergang von AGL1 zu ALG2:Ende Dezember bekomme ich für Dezember rückwirkend ALG1.Anfang Januar beziehe ich ALG2...wird die Zahlung von Dezember im Januar angerechnet?

2.Im Dezember bekomme ich die Betriebskosten.Habe immer ein Guthaben. wird dieses Guthaben mit AGL2 verrechnet,obwohl ich ja im AGL1 war und die miete selber getragen habe?
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Re: von AGL1 zu AGL2

Beitrag von Ziggi »

tilla1000 hat geschrieben:Guten Tag!
Mich beschäftigen 2 Fragen:

1. Übergang von AGL1 zu ALG2:Ende Dezember bekomme ich für Dezember rückwirkend ALG1.Anfang Januar beziehe ich ALG2...wird die Zahlung von Dezember im Januar angerechnet?

2.Im Dezember bekomme ich die Betriebskosten.Habe immer ein Guthaben. wird dieses Guthaben mit AGL2 verrechnet,obwohl ich ja im AGL1 war und die miete selber getragen habe?
Antworten...

zu 1...

sofern die Nachzahlung bis 31.12. auf deinem Konto ist....wird es nicht angerechent, ab dem 01.01. kann es angerechnet werden.....

zu 2...

Auch hier gild: Zuflussprinzip, was bis zum Monatsende auf deinem Konto ist, ist vermögen (sofern bis Dto. kein ALG2-Bezug ) ab ALG2-Bezug, einkunft welche angerechent wird...

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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