Arbeitsaufnahme in anderer Stadt - Familie?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Arbeitsaufnahme in anderer Stadt - Familie?

Beitrag von Björn »

Hallo,
ich hab mal eine Frage.
Wenn ich jetzt in einer anderen Stadt/Bundesland eine Arbeitsstelle finde und ich sofort dort anfangen würde, was wäre dann mit meiner Familie?
Würden wir ALLE dann dort hinziehen können und würden wir Unterstützung bei der Wohnungssuche, Umzug sowie Kaution bekommen, oder nur, wenn der Umzug vor Arbeitsaufnahme wäre?

Meine Freundin hat 2 Kinder, eines davon ist von mir, jedoch habe ich aus Zeitgründen noch nicht die Vaterschaft anerkennen können, wirkt sich das negativ aus? Vielleicht stellen die sich quer und sagen das Kind könnte auch von jemanden anderen sein und lassen uns nicht gemeinsam umziehen?

Vielen Dank schon mal im Voraus
Es gibt Leute, die gut zahlen, die schlecht zahlen, Leute, die prompt zahlen, die nie zahlen, Leute, die schleppend zahlen, die bar zahlen, abzahlen, draufzahlen, heimzahlen - nur Leute, die gern zahlen, die gibt es nicht.
Georg Christoph Lichtenberg ( dt. Schriftsteller 1742-1799 )
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo Björn,
es kommt immer drauf an wie weit Deine neue Arbeitsstelle weg ist.
Und, Du bist ja nicht verheiratet das ist im ermessen des SB und wie der Vermittlungsbudget bei deiner Agentur für Arbeit ist. Es ist eine Kann-Leistung, daher am besten mit dein SB sprechen.


Gruss
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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