Guten Morgen Leute.
Ich bin letztes Jahr im September bei meiner Freundin eingezogen, sie hatte schon ein kleines Kind, welches nicht von mir ist und wir sind beide U25.
Im März hat sie ein Kind von mir bekommen. Bis Ende Juni war ich Auszubildender, die Ausbildung habe ich erfolgreich abgeschlossen.
Jetzt habe ich Anspruch auf ALG1, jedoch kann ich keinen Antrag stellen, da die Firma sich mit der Arbeitsbescheinigung Zeit lässt.
Meine Freundin hatte meinen Einzug damals bei der Arge angegeben, alles auch soweit richtig. Aber als Auszubildender bildete ich meine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Meine Freundin bekommt für Ihre kleine Tochter Wohngeld, dort hat sie meinen Einzug nicht angegeben, sie dachte, dass die Arge das automatisch mitteilt. Jetzt bekam meine Freundin von der Wohngeldstelle Post, das die Zahlungen vorübergehend eingestellt werden, ICH solle nun meine Verdienstabrechnungen seit September einreichen, sowie den Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid für BAB.
Ich war doch gar nicht unterhaltspflichtig und hatte doch meine eigene Bedarfsgemeinschaft, warum muss ich MEINE unterlagen einreichen, ich bekomme doch gar kein Geld von denen. Und einen Bescheid für BAB hab ich nicht, ich habe BAB nie beantragt, da ich sowieso keinen Anspruch hatte, hab es also gleich sein gelassen. Muss ich nun alles dort einreichen?
Desweiteren habe ich Vorstellungsgespräche in einer anderen Stadt, was wäre im Falle einer Einstellung? Würde uns bei einem Umzug hilfe zustehen und darf meine Freundin und die Beiden Kinder überhaupt mitziehen? Momentan bekomme ich KEINE Leistungen von Irgendeinem Amt, nur noch einmal Ende des Monats meinen Gehalt für Juni.
Ein paar Fragen zu ALG1, ALG2, Wohngeld und Umzug
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Ein paar Fragen zu ALG1, ALG2, Wohngeld und Umzug
Es gibt Leute, die gut zahlen, die schlecht zahlen, Leute, die prompt zahlen, die nie zahlen, Leute, die schleppend zahlen, die bar zahlen, abzahlen, draufzahlen, heimzahlen - nur Leute, die gern zahlen, die gibt es nicht.
Georg Christoph Lichtenberg ( dt. Schriftsteller 1742-1799 )
Georg Christoph Lichtenberg ( dt. Schriftsteller 1742-1799 )
Hallo Björn,
du stellst hier viele Fragen auf einmal...zu viele wenn du mich Fragst...
Wegen des Wohngeldes...bist du hier nicht unbedingt richtig...
Wegen der eigenen Bedarfsgemeinschaft uim zusammenhang mit Wohngeld...hast du ihr Miete anteilig gegeben? wenn ja, müsste sie diese evtrl. dort melden....
Ihr solltet euch maldiesen LINK anschauen, dort werden dievoraussetzungen für Wohngeld erklärt und auch Rechenbeispiele sind da....zur not, mal den Kontakt anrufen...dort kann man zumindest mal Hilfestellung fürs Begreifen geben...
Nu wegen der aussage das deine Freundin sich auf das Amt verlassen hat...das iss schwer nachweisbar aber man kann damit vor der Behörde (wohngeld) Argumentieren...
Ob du deine eigene Bedarfsgemeinschaft bildest....gebildet hattest( bis zur Geburt eurer Tochter) steht zu erkunden....man müsste dazu wissen wieviel Geld du verdient hattest und wieviel Geld deine Freundin von der Miete abgezogen bekommen hatte...für dich...und ob du dann auch mehr als anteilige Miete + 322€(359€) + Grundfreibetrag 100€ + Freibetrag [(Brutto - 100)x20 =] also zwischen 0 und ?€ gehabt hättest...
Somit ferhlen hier angaben über dein Brutto und dein Nettogehalt um diese Fragen richtig beantworten zu können....
Fest steht, das du ab Geburt eurer Tochter hättest mit in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen werden müssen...
Also du siehst, man sollte da schon was mehr an Info haben...
LG Ziggi
du stellst hier viele Fragen auf einmal...zu viele wenn du mich Fragst...
Wegen des Wohngeldes...bist du hier nicht unbedingt richtig...
Wegen der eigenen Bedarfsgemeinschaft uim zusammenhang mit Wohngeld...hast du ihr Miete anteilig gegeben? wenn ja, müsste sie diese evtrl. dort melden....
Ihr solltet euch maldiesen LINK anschauen, dort werden dievoraussetzungen für Wohngeld erklärt und auch Rechenbeispiele sind da....zur not, mal den Kontakt anrufen...dort kann man zumindest mal Hilfestellung fürs Begreifen geben...
Nu wegen der aussage das deine Freundin sich auf das Amt verlassen hat...das iss schwer nachweisbar aber man kann damit vor der Behörde (wohngeld) Argumentieren...
Ob du deine eigene Bedarfsgemeinschaft bildest....gebildet hattest( bis zur Geburt eurer Tochter) steht zu erkunden....man müsste dazu wissen wieviel Geld du verdient hattest und wieviel Geld deine Freundin von der Miete abgezogen bekommen hatte...für dich...und ob du dann auch mehr als anteilige Miete + 322€(359€) + Grundfreibetrag 100€ + Freibetrag [(Brutto - 100)x20 =] also zwischen 0 und ?€ gehabt hättest...
Somit ferhlen hier angaben über dein Brutto und dein Nettogehalt um diese Fragen richtig beantworten zu können....
Fest steht, das du ab Geburt eurer Tochter hättest mit in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen werden müssen...
Also du siehst, man sollte da schon was mehr an Info haben...
LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.