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Heizkostennachzahlung

Verfasst: 25.06.2011 13:29
von Andrea030967
Hallo Leute,

mein Lebensgefährte hat bis November 2010 Alg 2 bekommen,jetzt hat er die Heizkostennachzahlung für Mai 2009 bis Mai 2010 bekommen und diese beim Jobcenter beantragt,wurde mit der Begründung abgelehnt,das er ja jetzt Arbeit hat abgelehnt.Ist das richtig?
Ich benötige ein nachlesbares Schreiben auf Richtigkeit oder ob die Reaktion falsch ist.Ich Danke Euch jetzt schon für Eure Antworten.
Andrea

Verfasst: 25.06.2011 13:54
von DjTermi
Hallo,
die ARGE ist während des Leistungsbezuges gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II verpflichtet ist, die Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen.
Enthält die Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung, bedeutet dies nichts anderes, als dass der Leistungsträger zu wenig Unterkunftskosten gezahlt hat und die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II zu übernehmenden tatsächlichen Kosten höher waren. Somit muss er auch den Teil der Nachzahlung übernehmen, der für den Bezugszeitraum des ALG II angefallen ist, weil es sich ja dabei um die tatsächlichen Kosten handelt.
Um diese Unterkunftskosten nachgezahlt zu bekommen, muss dein Freund einen Überprüfungsantrag (nach § 44 SGB X) der ALG II Bescheide des Abrechnungszeitraum stellen und darin beantragen, dass rückwirkend für diesen Zeitraum die tatsächlichen Unterkunftskosten berücksichtig werden.

Gruss