Mietvertrag bei Trennung....????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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babydoll123456
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Mietvertrag bei Trennung....????

Beitrag von babydoll123456 »

Also .....

Mein Mann und ich wollen ja und trennen...Aber ich habe nochmal ne frage...

Wie läuft das mit dem Mietvertrag der jetzigen Wohnung.

Kann der Vermieter wenn mein Mann aus dem Mietvertrag rausgeht mich kündigen? Wir haben 3 Kinder...

Mein Mann würde auch im Mietvertrag bleiben aber bezahlt mir dann die Arge die Wohnung . Mein Mann und ich sind uns einig das ich mit den kindern auf jedenfall hier wohnen bleiben soll .

ich kann mir vorstellen das die arge bevor sie leistungen zahlt will das meinv mann aus der whg geht also aus dem mietvertrag.. aber er kann ja keine miete bezahlen da er ja dann abgemeldet ist und eine eigene whg hat...

Unterhalt würde er mir natürlich bezahlen....

liebe grüße
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo Babydoll123456,

Haben beide den Mietvertrag unterschrieben, können auch nur gemeinsam die Wohnung kündigen, es sei denn, ihr habt mit dem Vermieter etwas anderes vereinbart.

Der aus der Mietwohnung ausgezogene Ehepartner kann aus dem Mietverhältnis nur mit Zustimmung des Vermieters und des Ehepartners ausscheiden. Ein Anspruch gegenüber dem Vermieter auf Abgabe dieser Zustimmung besteht nicht. Ebenso besteht grundsätzlich kein Anspruch gegen den in der Wohnung verbleibenden Partner auf Zustimmung zur Kündigung der gemeinsam angemieteten Ehewohnung.


LG und alles gute...

Bei weiteren fragen stehe ich gerne zu verfügung..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

also die frage ist...

wenn mein mann noch im mietvertrag steht aber ausgezogen ist..also nicht mehr hier gemeldet ist und eine eigene whg hat die arge meine miete übernimmt...weil mein mann ja im mietvertrag steht...
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Babydoll123456,


dein Mann sollte an Eudesstatt versichern das er asgezogen ist wegen der Trennung und evtl. den Mietvertrag der Neuen Wohnung/Zimmer/Räumlichkeit zum Beweis dazulegen....dann sollte das Amt dies auf jedenfall anerkennen das er nichtmehr da wohnt.
Naja auch die Meldebestätigung sollte schon Beweis genug sein.....

LG Siggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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ist glück, doch leben mehr.
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