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Mietvertrag bei Trennung....????

Verfasst: 25.06.2011 06:35
von babydoll123456
Also .....

Mein Mann und ich wollen ja und trennen...Aber ich habe nochmal ne frage...

Wie läuft das mit dem Mietvertrag der jetzigen Wohnung.

Kann der Vermieter wenn mein Mann aus dem Mietvertrag rausgeht mich kündigen? Wir haben 3 Kinder...

Mein Mann würde auch im Mietvertrag bleiben aber bezahlt mir dann die Arge die Wohnung . Mein Mann und ich sind uns einig das ich mit den kindern auf jedenfall hier wohnen bleiben soll .

ich kann mir vorstellen das die arge bevor sie leistungen zahlt will das meinv mann aus der whg geht also aus dem mietvertrag.. aber er kann ja keine miete bezahlen da er ja dann abgemeldet ist und eine eigene whg hat...

Unterhalt würde er mir natürlich bezahlen....

liebe grüße

Verfasst: 25.06.2011 12:34
von DjTermi
Hallo Babydoll123456,

Haben beide den Mietvertrag unterschrieben, können auch nur gemeinsam die Wohnung kündigen, es sei denn, ihr habt mit dem Vermieter etwas anderes vereinbart.

Der aus der Mietwohnung ausgezogene Ehepartner kann aus dem Mietverhältnis nur mit Zustimmung des Vermieters und des Ehepartners ausscheiden. Ein Anspruch gegenüber dem Vermieter auf Abgabe dieser Zustimmung besteht nicht. Ebenso besteht grundsätzlich kein Anspruch gegen den in der Wohnung verbleibenden Partner auf Zustimmung zur Kündigung der gemeinsam angemieteten Ehewohnung.


LG und alles gute...

Bei weiteren fragen stehe ich gerne zu verfügung..

Verfasst: 25.06.2011 14:32
von babydoll123456
also die frage ist...

wenn mein mann noch im mietvertrag steht aber ausgezogen ist..also nicht mehr hier gemeldet ist und eine eigene whg hat die arge meine miete übernimmt...weil mein mann ja im mietvertrag steht...

Verfasst: 25.06.2011 20:32
von Ziggi
Hallo Babydoll123456,


dein Mann sollte an Eudesstatt versichern das er asgezogen ist wegen der Trennung und evtl. den Mietvertrag der Neuen Wohnung/Zimmer/Räumlichkeit zum Beweis dazulegen....dann sollte das Amt dies auf jedenfall anerkennen das er nichtmehr da wohnt.
Naja auch die Meldebestätigung sollte schon Beweis genug sein.....

LG Siggi