Erbschaft bei ALG2-Bezug
Verfasst: 10.06.2011 10:15
Hallo zusammen,
ich bin zurzeit Hartz4-Bezieher und werde in Kürze die Auszahlung einer Erbschaft erhalten.
Wenn ich zum Zeitpunkt (Datum) des Geldflusses/Zahlung der Erbschaft einen 400-Euro-Job habe und ich mich deswegen auch vorher bei der Arge abgemeldet habe, wird mir das Erbe als Einkommen bzw. Zufluss angerechnet wenn ich mich im Monat nach dem Zufluss wieder bei der Arge melde und wieder Hartz4 beantrage und von dem gezahlten Erbe auch nichts mehr vorhanden ist.
Noch einmal in Kürze:
ALG2-Bezug, Abmeldung wegen eines 400€Jobs, im abgemeldeten Status die Zahlung der Erbschaft erhalte und das ganze Geld unter die Leute bringe, im darauf folgenden Monat wieder Hartz4 beantrage
Was wird angerechnet, und wie? Bin ich gegenüber der Arge verpflichtet bei der Neubeantragung die Erbschaft anzugeben, denn Vermögen ist ja nicht vorhanden?
ich bin zurzeit Hartz4-Bezieher und werde in Kürze die Auszahlung einer Erbschaft erhalten.
Wenn ich zum Zeitpunkt (Datum) des Geldflusses/Zahlung der Erbschaft einen 400-Euro-Job habe und ich mich deswegen auch vorher bei der Arge abgemeldet habe, wird mir das Erbe als Einkommen bzw. Zufluss angerechnet wenn ich mich im Monat nach dem Zufluss wieder bei der Arge melde und wieder Hartz4 beantrage und von dem gezahlten Erbe auch nichts mehr vorhanden ist.
Noch einmal in Kürze:
ALG2-Bezug, Abmeldung wegen eines 400€Jobs, im abgemeldeten Status die Zahlung der Erbschaft erhalte und das ganze Geld unter die Leute bringe, im darauf folgenden Monat wieder Hartz4 beantrage
Was wird angerechnet, und wie? Bin ich gegenüber der Arge verpflichtet bei der Neubeantragung die Erbschaft anzugeben, denn Vermögen ist ja nicht vorhanden?