Ehrenamtliche Tätigkeit/ Übungsleiterpauschale
Verfasst: 26.05.2011 15:56
Hallo,
ist es richtig das wenn man eine eherenamtliche Tätigkeit macht und eine Übungsleiterpauschale von 2100 Euro/Jahr als Aufwantsentschädigung erhält und man ALG II bekommt die ARGE nix davon abziehen darf ?
§3 Nr.26 EstG soll das sein.
Mfg Andreas
ist es richtig das wenn man eine eherenamtliche Tätigkeit macht und eine Übungsleiterpauschale von 2100 Euro/Jahr als Aufwantsentschädigung erhält und man ALG II bekommt die ARGE nix davon abziehen darf ?
§3 Nr.26 EstG soll das sein.
Mfg Andreas