Heiz & Betriebskostenabrechnung. Guthaben behalten?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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mimi2103
Beiträge: 7
Registriert: 21.05.2011 16:04
Wohnort: Dortmund

Heiz & Betriebskostenabrechnung. Guthaben behalten?

Beitrag von mimi2103 »

Hallöchen.


Habe mich schon durchs Forum geklickt aber leider keine genaue Antwort auf meine Frage bekommen.......
Also,ich habe jetzt meine Heiz und Betriebskostenabrechnung bekommen. Daraus ergeht ein Guthaben von 295 Euro.


Nur kurz zur Info: Kaltmiete 234 Euro+79 Euro Nebenkosten( in den NK sind kalt wasser,Müllabfuhr,Gartenpflege) 55 Euro Gas und 35 Euro Strom.
Miete plus NK übernimmt ja das Amt. Das Geld für Strom und einen Teil vom ( wie mir gesagt wurde 17 %)Gas bezahle ich von meinem Regelsatz (364 Euro). Wie gesagt anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung sind 368,70 Euro.
Wenn ich jetzt die Miete+NK + 55 Euro Gas dazu rechne komme ich ja auf die 368Euro. Das heisst das Amt übernimmt Gas komplett,richtig?
An Strom habe ich verbraucht 87,48Euro
An Gas habe ich verbraucht 67,28 Euro
Gesamtsumme: 154,76 Euro
Abschlagszahlung nach Abschlagsplan -450Euro
Macht ein Guthaben von 295,24Euro.


Darf ich dieses Geld jetzt behalten oder muss ich alles komplett abgeben? Bzw darf ich das Guthaben vom Strom behalten und muss nur den Differenzbetrag vom gas zurückerstatten?


Andere aus meinem Umfeld sind auch Hartz 4 Empfänger und mussten das geld nicht abgeben, andere wiederrum doch. Gibt es da Unterschiede und wenn ja welche?
Ich beziehe das erste mal Hartz 4 und komme noch nicht so ganz mit der Regelung klar.


Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Vielen Dank im Voraus.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo mimi2103,

da es je nach dem immer ist, kann man das nicht so pauschal beantworten....
ALG2:
Richtig ist,
das du den Bescheid über die rückzahlung nun im Amt begeben und ausrechnen lassen müsst wie hoch der Betrag ist, den man dir abzieht von der Rückerstattung. Das hängt ganz von der Abrechnung ab....wenn du Stromguthaben klar ersichtlich hast, wird es dir bleiben, solltet du Guthaben in anderen kosten haben, werden diese dort zugeordnet wo sie entstanden sind.....
Also alles was von dir gezahlt wurde und wo deutlich hervor geht das es von deiner regelleistung gezahlt wurde, steht dir die rückzahlung zu;
alles vom Amt gezahlte wo sich ein guthaben ergiebt, steht dem Amt zu.
Und ich finde das nur gerecht!

SGB12 (Sozialhilfe):
Richtig ist
das leider alles mit der Regelleistung als Einkommen abgezogen werden wird. Somit leider nichts Behalten werden kann.


Ich hoffe das dir diese Antwort hilft.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
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