Kindergarten...
Verfasst: 10.05.2011 17:41
Guten Abend...
Meine Frage, in der Hoffnung, jemand kann sie mir beantworten. Ich bin alleinerziehender Vater von zwei Kindern (5 und 3 Jahre alt). Meine "große" geht seit letztes Jahr August in den Kindergarten (Vormittags). Nun habe ich auch für meine kleine einen Platz ab dem 16. August (auch vormittags) diesen Jahres.
Nun habe ich von meinem Fallmanager (ich habe offensichtlich einen neuen) eine Einlandung (Gespräch über meine berufliche Situation) bekommen.
Ich denke in erster Linie wird er von mir wissen wollen, ob meine jüngere Tochter nun einen festen Platz ab Sommer hat (hat sie ja, habe ich oeben erwähnt) und wie es dann weiter gehen soll. Ich will natürlich versuchen einen Job zu finden. Was natürlich schwer wird, als alleinerziehender (wenig flexibel/Kinder womöglich oft krank etc.). Allerdings möchte ich mir einen Job suchen, in dem ich "lediglich" vormittags, also bis Ende des Kindergartens, arbeite. Kinder kann ich ab 6.45 Uhr bringen und bis 13.15 Uhr abholen. Wären also gut und gern 5-6 Stunden die ich hätte...
MEINE FRAGE NUN, kann mich die ARGE "zwingen" meine Kids auch bis zum frühen Abend in den Kindergarten zu geben?
-Ich meine, erstens habe ich nur einen Platz für Vormittags bekommen. Weiß nicht ob man das einfach abändern kann.
-und zweitens möchte ich meine Kinder nicht bis 17.15 Uhr (so lange hat der Kindergarten auf) fremdbetreuen lassen.
Ergo, ist es mir selbst überlassen wie lange ich meine Kinder in den Kindergarten bringe, oder kann die ARGE da ihr "Veto" einlegen und einfordern, die Kinder ganztags unterzubringen?
Vielen dank
Meine Frage, in der Hoffnung, jemand kann sie mir beantworten. Ich bin alleinerziehender Vater von zwei Kindern (5 und 3 Jahre alt). Meine "große" geht seit letztes Jahr August in den Kindergarten (Vormittags). Nun habe ich auch für meine kleine einen Platz ab dem 16. August (auch vormittags) diesen Jahres.
Nun habe ich von meinem Fallmanager (ich habe offensichtlich einen neuen) eine Einlandung (Gespräch über meine berufliche Situation) bekommen.
Ich denke in erster Linie wird er von mir wissen wollen, ob meine jüngere Tochter nun einen festen Platz ab Sommer hat (hat sie ja, habe ich oeben erwähnt) und wie es dann weiter gehen soll. Ich will natürlich versuchen einen Job zu finden. Was natürlich schwer wird, als alleinerziehender (wenig flexibel/Kinder womöglich oft krank etc.). Allerdings möchte ich mir einen Job suchen, in dem ich "lediglich" vormittags, also bis Ende des Kindergartens, arbeite. Kinder kann ich ab 6.45 Uhr bringen und bis 13.15 Uhr abholen. Wären also gut und gern 5-6 Stunden die ich hätte...
MEINE FRAGE NUN, kann mich die ARGE "zwingen" meine Kids auch bis zum frühen Abend in den Kindergarten zu geben?
-Ich meine, erstens habe ich nur einen Platz für Vormittags bekommen. Weiß nicht ob man das einfach abändern kann.
-und zweitens möchte ich meine Kinder nicht bis 17.15 Uhr (so lange hat der Kindergarten auf) fremdbetreuen lassen.
Ergo, ist es mir selbst überlassen wie lange ich meine Kinder in den Kindergarten bringe, oder kann die ARGE da ihr "Veto" einlegen und einfordern, die Kinder ganztags unterzubringen?
Vielen dank