Kindergarten...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
julu1977
Beiträge: 25
Registriert: 23.01.2007 20:10
Wohnort: Bad Segeberg

Kindergarten...

Beitrag von julu1977 »

Guten Abend...
Meine Frage, in der Hoffnung, jemand kann sie mir beantworten. Ich bin alleinerziehender Vater von zwei Kindern (5 und 3 Jahre alt). Meine "große" geht seit letztes Jahr August in den Kindergarten (Vormittags). Nun habe ich auch für meine kleine einen Platz ab dem 16. August (auch vormittags) diesen Jahres.

Nun habe ich von meinem Fallmanager (ich habe offensichtlich einen neuen) eine Einlandung (Gespräch über meine berufliche Situation) bekommen.
Ich denke in erster Linie wird er von mir wissen wollen, ob meine jüngere Tochter nun einen festen Platz ab Sommer hat (hat sie ja, habe ich oeben erwähnt) und wie es dann weiter gehen soll. Ich will natürlich versuchen einen Job zu finden. Was natürlich schwer wird, als alleinerziehender (wenig flexibel/Kinder womöglich oft krank etc.). Allerdings möchte ich mir einen Job suchen, in dem ich "lediglich" vormittags, also bis Ende des Kindergartens, arbeite. Kinder kann ich ab 6.45 Uhr bringen und bis 13.15 Uhr abholen. Wären also gut und gern 5-6 Stunden die ich hätte...

MEINE FRAGE NUN, kann mich die ARGE "zwingen" meine Kids auch bis zum frühen Abend in den Kindergarten zu geben?
-Ich meine, erstens habe ich nur einen Platz für Vormittags bekommen. Weiß nicht ob man das einfach abändern kann.
-und zweitens möchte ich meine Kinder nicht bis 17.15 Uhr (so lange hat der Kindergarten auf) fremdbetreuen lassen.
Ergo, ist es mir selbst überlassen wie lange ich meine Kinder in den Kindergarten bringe, oder kann die ARGE da ihr "Veto" einlegen und einfordern, die Kinder ganztags unterzubringen?

Vielen dank :)
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Mh julu1977,

du das ist eine schwierige Frage obwohl eigentlich nicht....

OK, ich will es mal so formuliern....
wer ALG2 erhält, hat jede möglichkeit zu nutzen um sich aus dem Bezug so weit wie möglich raus zu holen....ok das geht mit zwei Kindern nicht unbedingt gut, schon gar wenn man eines davon gerade in nen Kindergarten eingewöhnt....
Ja ok, rein rechtlich kann der Fallmanager dich "zwingen" die Kinder Fremd Betreuen zu lassen, es gibt da ausnahmen und da ich nicht den Fallmanager und auch nicht dich oder die Kinder kenne, kann ich auch nicht sagen ob es bei euch ausnahmefälle existent sind...
Weil:

Sobald das Kind drei Jahre ist, muss man alles erdenkliche tun um das Kind (die Kinder) Betreuen zu lassen ( nachweise sind teils erforderlich)
Kosten hierfür kann man über das JA nach §§ 22 ff SGB VIII beantragen...
Solte eine Betreuung nicht möglich sein (Nachweise!) kann man der Vermuttlung weiterhin nicht zur Verfügung stehen.
Gründe hierfür könne sein: Verhaltensauffälligkeiten des Kindes (z.B. Hyperaktivität) oder Lage und Arbeitszeit weswegen Betreuung nicht sicher zu stellen ist( sein kann).
Somit besteht auch bei Kindern ab 3 Jahren ein Grund, einen Job oder Maßnahme zur Eingliederung folgenlos verweigern (Weisung der BA zu § 10 SGB II ab Rz 10.10).

So ich hoffe das hilft jetzt....

Ich mein wenn du dich mit diesem Menschen unterhälst wirst du ja hoffentlich feststellen wie sich das bei diesem Fallmanager verhält...

Mit vernunft und Argumenten kannst du ja feststellen was los ist... villeicht ist es ja nicht so schlimm wie du grade meinst....

Auf keinen Fall unterschreib ungeprüft sofort eine
Eingliederungsvereinbarung, sollte es Hart auf Hart zugehen, lass dich nicht einschüchtern, wenn die EGV als Verwaltungsakt ergeht hast du den Besseren Stand und weniger mit Sanktionen zu rechnen...

Nu viel Glück auch mit deinen Kleinen...

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Benutzeravatar
babydoll123456
Beiträge: 444
Registriert: 02.11.2006 16:19
Wohnort: Ahrensburg
Kontaktdaten:

Arge, Arbeit,Kita

Beitrag von babydoll123456 »

Hallo Hallo

also aus erfahrung in meiner nachbarschaft kann ich dir den Tip geben zu Jugendamt zu gehen...schildere deine lage....Das du alleine bist , Kinder hat und die dich eben auch brauchen. Haushalt etc fällt ja auch jeden tag an...

Das Jugendamt kann dir bescheinigen das du nicht in der lage bist zu Arbeiten.

Das geht auf jedenfall..... Bleibe sonst harnäckig. Wenn du sowieso schon mit dem Jugendamt im kontakt bist ist es ein leichtes so eine bescheinigung zu bekommen......

Liebe grüße
Bild
julu1977
Beiträge: 25
Registriert: 23.01.2007 20:10
Wohnort: Bad Segeberg

Re: Arge, Arbeit,Kita

Beitrag von julu1977 »

babydoll123456 hat geschrieben:Hallo Hallo

also aus erfahrung in meiner nachbarschaft kann ich dir den Tip geben zu Jugendamt zu gehen...schildere deine lage....Das du alleine bist , Kinder hat und die dich eben auch brauchen. Haushalt etc fällt ja auch jeden tag an...

Das Jugendamt kann dir bescheinigen das du nicht in der lage bist zu Arbeiten.

Das geht auf jedenfall..... Bleibe sonst harnäckig. Wenn du sowieso schon mit dem Jugendamt im kontakt bist ist es ein leichtes so eine bescheinigung zu bekommen......

Liebe grüße
Es geht ja nicht darum das ich nicht arbeiten will. Ich will schon wieder in Arbeit kommen, allerdings nur in der Zeit, in der ich die Kinder im Kindergarten habe (also zwischen 7.00 und 13.00 Uhr).

Also deswegen jetzt zum Jugendamt rennen, nein, das werde ich nicht machen. Mir eght es nur darum in Erfahrung zu bringen, ob die ARGE mir vorschreiben kann, die Kinder bis in die Abendstunden in den Kindergarten zu bringen.
Ich weiß ja auch gar nicht wie das von Seiten des Kindergarten so ist. Beide Kinder, also auch die Lütte die diesen Sommer in den Kiga kommt, sind für Vormittags angemeldet. Ich weiß ja nicht, ob man das einfach ändern kann. Schließlich hatte ich ja bei der Anmeldung die Wahl, sie eben "ganztags" oder vormittags anzumelden.

Möchte halt einfach nicht, dass meine Kinder von morgens bis abends "fremdbetreut" werden. Meine Kinder sind sehr an mich gewöhnt, mussten die Trennung von der Mutter verarbeiten. Und darüber hinaus entspricht das nicht meinen Vorstellungen vom "Vater sein".

Aber gut, so oder so, es wird ohnehin unsagbar schwer in Arbeit zu kommen. Ich komme aus dem Einzelhandel und dort wird enorme Flexibilität vorrausgesetzt. Die kann ich, ob nun vormittags-Betreuung oder ganztags ohnehin nicht "liefern"...

Kann denn vielleicht jemand ganz konkret Auskunft geben, wie die rechtliche Lage aussieht?
Soweit ich weiß ist es den Eltern selbst überlassen, zu entscheiden ob man sein Kinder/Kinder halbtags oder ganztags in den Kiga gibt...
julu1977
Beiträge: 25
Registriert: 23.01.2007 20:10
Wohnort: Bad Segeberg

Beitrag von julu1977 »

Ziggi hat geschrieben:Mh julu1977,

du das ist eine schwierige Frage obwohl eigentlich nicht....

OK, ich will es mal so formuliern....
wer ALG2 erhält, hat jede möglichkeit zu nutzen um sich aus dem Bezug so weit wie möglich raus zu holen....ok das geht mit zwei Kindern nicht unbedingt gut, schon gar wenn man eines davon gerade in nen Kindergarten eingewöhnt....
Ja ok, rein rechtlich kann der Fallmanager dich "zwingen" die Kinder Fremd Betreuen zu lassen, es gibt da ausnahmen und da ich nicht den Fallmanager und auch nicht dich oder die Kinder kenne, kann ich auch nicht sagen ob es bei euch ausnahmefälle existent sind...
Weil:

Sobald das Kind drei Jahre ist, muss man alles erdenkliche tun um das Kind (die Kinder) Betreuen zu lassen ( nachweise sind teils erforderlich)
Kosten hierfür kann man über das JA nach §§ 22 ff SGB VIII beantragen...
Solte eine Betreuung nicht möglich sein (Nachweise!) kann man der Vermuttlung weiterhin nicht zur Verfügung stehen.
Gründe hierfür könne sein: Verhaltensauffälligkeiten des Kindes (z.B. Hyperaktivität) oder Lage und Arbeitszeit weswegen Betreuung nicht sicher zu stellen ist( sein kann).
Somit besteht auch bei Kindern ab 3 Jahren ein Grund, einen Job oder Maßnahme zur Eingliederung folgenlos verweigern (Weisung der BA zu § 10 SGB II ab Rz 10.10).

So ich hoffe das hilft jetzt....

Ich mein wenn du dich mit diesem Menschen unterhälst wirst du ja hoffentlich feststellen wie sich das bei diesem Fallmanager verhält...

Mit vernunft und Argumenten kannst du ja feststellen was los ist... villeicht ist es ja nicht so schlimm wie du grade meinst....

Auf keinen Fall unterschreib ungeprüft sofort eine
Eingliederungsvereinbarung, sollte es Hart auf Hart zugehen, lass dich nicht einschüchtern, wenn die EGV als Verwaltungsakt ergeht hast du den Besseren Stand und weniger mit Sanktionen zu rechnen...

Nu viel Glück auch mit deinen Kleinen...

LG Ziggi
Den Fallmanager kenne ich ja noch nicht. Wie gesagt, ist neu und ich gehe davon aus, dass ich in erster Linie kommen soll, weil er wissen will ob meine jüngere Tochter denn nun definitiv einen Platz bekommen hat und wie ich mir das denn ab August vorstelle...

Was die Eingliederungsvereinbarung angeht...Ich glaube nicht das er das bei besagtem Termin schon vorhat. Wohl erst ab August, wenn denn beide im Kiga sind. Was mir neu ist, man muss keine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben??

Was den Rest angeht...Mir ist klar, der Arge ist daran gelegen mich schnellst möglich, natürlich am liebsten ganz aus dem Regelbezug zu bekommen- Das wäre grundsetzlich ja auch in meinem Interesse, keine Frage. Mir geht es eben nur darum, dass ich meine Kinder nicht allzu lange "fremdbetreut" wissen möchte.
Zum Anfang würde ich gern einen 400 Euro Job, oder besser noch in Teilzeit, eben in den Vormittagsstunden in Arbeit kommen.

Wenn jemand konkretes dazu hat, nur zu :)
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo julu1977,

tja konkretes kann es nicht geben...ausser das im Gesetz eindeutig verankert ist, man muss sich so gut und schnell wie eben möglich aus der situation selber herausholen....

Du ich Denke das der Fallmanager dich eingeladen hat um dich Kennen zu lernen, um sich ein Bild von Dir machen zu können und so....Ich finde es sogar gut, es gibt andere Fasllmanager welche nach Aktenlage einfach mal was "dirigieren" wenn auch nicht unbeingt sehr viele aber die sind genau so undienlich wie unwillige Langzeitarbeitslose....

Geh einfach mal hin und schau dir diesen Menschen an, wer weiss villeicht wird es ja ein richtig gutes Gespräch.

Ja und wegen der EGV(schau mal hier), da es sich hierbei um einen Vertrag handelt, kannst du nicht gezwungen werden diesen zu unterschreiben....das wäre genau wie wenn du in nen Haushaltswarenladen gehen würdest udn dort nen Kaufvertrag machen müsstest weil du dort rein bist.....geht nicht oder?
Also, EGV nicht sofort unterschreiben, erst mal zur durchsicht mitnehmen und ggf wierder an den Fallmanager mit oder ohne Unterschrift zurück, jedoch nicht ungeprüft !!(am Besten durch einen ALG-Hilfeverein) Der Fallmanager / Arbetsvermittler kann (im gegensatz zum Haushaltsgeräteverkäufer) dann den EGV als Verwaltungsakt erlassen und erst wenn das geschehen ist, erst dann hast du Rechtsmittel dagegen auch wenn man dir nen 1€-Job anbietet und du unterschreibst, gehst da hin es stellt sich heraus das es "nach Tearif" zu entlohnen wäre(weil eben kein echter 1€-Job), kannst du diesen "echten Lohn" nur dann einklagen wenn du nicht Unterschrieben hattest....hoffe das du das jetzt richtig verstehst....

Also bitte den Fallmanager das du den EGV (falls zur Unterschrift vorgelegt wird) erst zwechs Prüfung mit nach Hause nahmen möchtest, du würdest Verträge immer erst Prüfen.....das darf dieser eigentlich nicht ablehnen.
Mir geht es eben nur darum, dass ich meine Kinder nicht allzu lange "fremdbetreut" wissen möchte.
Zum Anfang würde ich gern einen 400 Euro Job, oder besser noch in Teilzeit, eben in den Vormittagsstunden in Arbeit kommen.
Ja nen 400€-Job, könntest du schon machen, vor allem, dir blieben dann von 400€ immerhin 160€ mehr als zuvor hattest....

Sprich alels das offen mit dem Fallmanager durch, du wirst ja schon sehen ob die Chemie bei euch stimmig ist....hoffe es jedenfalls....

Was babydoll123456 dir Geschrieben hatte, ist ein sehr wertvoller Tip.
Denn das JA ist für den Schutz der Kinder da, und dein wunsch nach so wenig wie möglich "Fremdbetreuung" genau da setzt das JA ein....die können das bestätigen das es für die Kinder "unabdingbar ist" so viel wie nur möglich beim Vater zu sein, das du ja auch noch Ziet für Haushalt und Kinder haben musst, du das bei einem Ganztagsjob nicht Deckeln kanst. Mach das zur Not auch....

Bislang war es ja auch so, das Alleinerziehende mit etwas mehr "Freiheiten" versehen waren aber .....in Letzter Zeit hat sich auch das gewandelt uind die Anweisungen gehen dazu über auch hier den Hebel der Sanktionen zu verstärken, leider....

@Melinde, @DjTermi,
fällt euch dazu noch was ein? habt ihr noch ne weitere Idee??


LG Siggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo julu1977,

hier mal der Auszug aus dem ALG2 §15
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 24.3.2011 I 453

§ 15 SGB II Eingliederungsvereinbarung
(1) Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung). Die Eingliederungsvereinbarung soll insbesondere bestimmen,

1.
welche Leistungen die oder der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält,
2.
welche Bemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen müssen und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind,
3.
welche Leistungen Dritter, insbesondere Träger anderer Sozialleistungen, erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu beantragen haben.

Die Eingliederungsvereinbarung soll für sechs Monate geschlossen werden. Danach soll eine neue Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden. Bei jeder folgenden Eingliederungsvereinbarung sind die bisher gewonnenen Erfahrungen zu berücksichtigen. Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die Regelungen nach Satz 2 durch Verwaltungsakt erfolgen.
(2) In der Eingliederungsvereinbarung kann auch vereinbart werden, welche Leistungen die Personen erhalten, die mit der oder dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Diese Personen sind hierbei zu beteiligen.
(3) Wird in der Eingliederungsvereinbarung eine Bildungsmaßnahme vereinbart, ist auch zu regeln, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte schadenersatzpflichtig ist, wenn sie oder er die Maßnahme aus einem von ihr oder ihm zu vertretenden Grund nicht zu Ende führt.
Das Gesetz in Gänze

Aus dem Rot hinterlegten ist klar zu erkennen, dass man nicht Unterschreiben muss! Es epfiehlt sich auch nicht unbedingt....

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Benutzeravatar
babydoll123456
Beiträge: 444
Registriert: 02.11.2006 16:19
Wohnort: Ahrensburg
Kontaktdaten:

Beitrag von babydoll123456 »

das du dir das von jugendamt bescheinigen lässt heißt ja nicht das du nicht arbeiten gehen sollst.aber du hast mehr luft selber zu entscheiden wie du dir deine zeit einteilst.....
Bild
Antworten