Zuschuss Selbständigkeit

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
TorKnoll
Beiträge: 40
Registriert: 18.11.2010 10:33

Zuschuss Selbständigkeit

Beitrag von TorKnoll »

hallo

ich bin schon länger alg2 empfänger und bin nebenbei jetz selbständig als masseur
ich habe nun ab juni neue kunden und daher dann mehr umsatz...ab august habe ich noch eine grosse firma dabei, und werde allersp. ab august aus dem leistungsbezug fallen......meine frage...bekomme ich irgendwas an zuschüssen? was ich beantragen kann? da ich im juni einen gewerberaum anmieten muss da der erste grössere kunden seine mitarbeiter zu mir schickt zwecks massagen....brauche ich 600 euro kaution......
aber im allgemeinen ist meine frage ob mir was zusteht an zuschüssen..
muss sagen ich war vor 2 jahren schon mal selbständig und hatte ein zuschuss bekommen...und zwar 3 monate einstiegsgeld und ein zuschuss für anschaffungen...dieser zuschuss wurde mir als darlehen bewilligt ..also zurückzahlen......im prinzip hab ich also nur 3 monate einstiegsgeld bekommen....die selbständigkeit ging leider den bach runter ....nur jetzt ist es anders...da ich ein kunde dabei habe...die continentale ( reifen)
ich war gestern mei meinem sb und hab nachgefragt ob ich was beantragen kann..er sagte NEIN..ich hätte ja schon mal eine förderrung bekommen und ausserdem hab ich kein gewerbe sondern freiberuflich........ich bin freiberuflich gemeldet da ich ja in einem gesundheitsberuf tätig bin...kann mir jemand helfen? was ich machen kann...und wenn es nur ein darlehn ist?

lieben gruß
torsten
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo TorKnoll,

in sachen ALG2 kann es sein, dass du keine fördergelder mehr bekommst, zumal du ja schon länger Selbstständig bist, da solltest du trotz allem mal auf der Seite des BMASnachschauen, dort kannst du dich belesen oder aber auch ne mail an die Kontaktstelle als Anfrage senden......

Ja auch auf der Seite des BMWIgibt es nicht nur eine interesannte Seite, schau dich mal da um.....es lohnt sich, da du am >Besten deine situation ( wie lange gibt es deine Fa., wieviel Umsatz gab es bislang und so weiter.....), geht über deine "Hausbank" die Gelder sind Langzeitdahrlehen und werden teilweise von der KfW und der BRD verbürgt.....

.....nu viel Spass beim lesen, der vielen Info.....

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Antworten