Hartz 4 trotz Eigentum

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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maxdome
Beiträge: 2
Registriert: 06.05.2011 14:54

Hartz 4 trotz Eigentum

Beitrag von maxdome »

Meine Frau ist Aufgrund ihrer schweren Krankheit ( Gon Athrose und seit 2007 künstliches Kniegelenk) nicht mehr vermittelbar. Sie bekam nun ihr Arbeitslosengeld ( 300 Euro) ein Jahr lang. Nun muß sie Hartz 4 beantragen. Ich verdiene knapp 900 Euro im Monat. Allerdings besitze ich die Hälfte eines 4 Familienhauses. Mein Bruder hat in diesem Hause zwei Wohnungen für sich in denen er wohnt. Ich habe meine beiden Wohnungen vermietet. Mit dieser erhaltenden Mieten,finanziere ich unsere Miete,in dem Haus,in dem wir wohnen. Habe nun ein wenig Sorge,das diese Mieteinkünfte mit angerechnet werden. Lohnt es sich für uns überhaupt einen Antrag nun zu stellen.?
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo maxdome,

leider lässt sich das nicht Pauschal beantworten...da die Fakten nicht ausreichen....

jedoch bei 900€ einkünften und 2er Mieten sieht es nicht gut aus, denn wenn Wohneigentum nicht selbst genutzt wird, kann ( nicht muss) man dazu gezwungen werden dieses "Vermögen", sofern über einem Bestimmten Satz liegend ( Freibetrag * Lebensjahre jeder Person in der Bedarfsgemeinschaft), zu veräussern.
Weiterhin kann (micht muss) man euch auffordern in eine Günstigere Wohnung ( Haus/ eigene Wohnung im Haus) zu ziehen um die Staatlichen Leistungen so gering wie möglich zu halten.....

Du/Ihr kannst/könnt mal hier euren Satz ausrechnenwelchen ihr dann im besten Fall bekommen würdet, dieser Rechner ist 1. sehr aktuell und 2. der genaueste den ich finden konnte.

Ihr könnt dann auch mal schauen ob ihr Wohngeld erhalten würdet, das ist auch möglich auch hier kannst du auf der Seite des ALG2 Rechners weiter unten einen wohngeldrechner benutzen.

Letztlich ist es an euch zu entscheiden ob ihr ( nicht deine Frau alleine ) einen Antrag auf ALG2 oder andere in Frage kommende Hilfsleistungen beantragt, jedoch deine Frau hat ja auch die möglichleit eine EU-Rente zu Beantragen welche ja vorübergehender Natur als wiedereingliederungshilfen zu sehen sind....


Nun gute Besserung an deine Frau und viel erfolg Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
maxdome
Beiträge: 2
Registriert: 06.05.2011 14:54

Beitrag von maxdome »

Danke Ziggi.
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