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Kosten Umgangsrecht

Verfasst: 29.04.2011 18:39
von TorKnoll
hallo

meine lebensgefährtin fährt alle zwei wochen nach recklinghausen und holt ihren sohn zum wahrnehmungswochenende....die fahrtkosten werden ja seid letztem jahr erstattet...nun ist ein neues gesetz raus das rückwirkend zu7m 01.01.2011 auch die anteiligen kosten für das besuchswochenende erstattet werden ..sprich essen etc....wir haben den antrag gestellt, und bekamen heute bescheid das unsere SB die kto auszüge brauch..obwohl sie alle 6 monate bereits vorgelegt wurden...und einen nachweis vom sohn meiner lebensgefährtin über einnahmen und vermögen......der sohn ist 11 jahre....lebt beim vater und bekommt selbst nur kindergeld unterhalt sowie wohngeld was auch unsere SB weiss.....in dem neuen gesetz steht das der antrag unkompliziert sei da diese zusatzkosten jeden zusteht der das umgangsrecht wahr nimmt

weiss jemand wie wir uns verhalten sollen

lieben gruß
torknoll

Verfasst: 29.04.2011 19:15
von DjTermi
Lese mal hier bitte:
http://www.vatersein.de/Forum-action-pr ... 22106.htmldas bringt dich sicher weiter.

Kosten

Verfasst: 30.04.2011 10:06
von TorKnoll
Huhu Termi

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