Kosten Umgangsrecht
Verfasst: 29.04.2011 18:39
hallo
meine lebensgefährtin fährt alle zwei wochen nach recklinghausen und holt ihren sohn zum wahrnehmungswochenende....die fahrtkosten werden ja seid letztem jahr erstattet...nun ist ein neues gesetz raus das rückwirkend zu7m 01.01.2011 auch die anteiligen kosten für das besuchswochenende erstattet werden ..sprich essen etc....wir haben den antrag gestellt, und bekamen heute bescheid das unsere SB die kto auszüge brauch..obwohl sie alle 6 monate bereits vorgelegt wurden...und einen nachweis vom sohn meiner lebensgefährtin über einnahmen und vermögen......der sohn ist 11 jahre....lebt beim vater und bekommt selbst nur kindergeld unterhalt sowie wohngeld was auch unsere SB weiss.....in dem neuen gesetz steht das der antrag unkompliziert sei da diese zusatzkosten jeden zusteht der das umgangsrecht wahr nimmt
weiss jemand wie wir uns verhalten sollen
lieben gruß
torknoll
meine lebensgefährtin fährt alle zwei wochen nach recklinghausen und holt ihren sohn zum wahrnehmungswochenende....die fahrtkosten werden ja seid letztem jahr erstattet...nun ist ein neues gesetz raus das rückwirkend zu7m 01.01.2011 auch die anteiligen kosten für das besuchswochenende erstattet werden ..sprich essen etc....wir haben den antrag gestellt, und bekamen heute bescheid das unsere SB die kto auszüge brauch..obwohl sie alle 6 monate bereits vorgelegt wurden...und einen nachweis vom sohn meiner lebensgefährtin über einnahmen und vermögen......der sohn ist 11 jahre....lebt beim vater und bekommt selbst nur kindergeld unterhalt sowie wohngeld was auch unsere SB weiss.....in dem neuen gesetz steht das der antrag unkompliziert sei da diese zusatzkosten jeden zusteht der das umgangsrecht wahr nimmt
weiss jemand wie wir uns verhalten sollen
lieben gruß
torknoll