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Überprüfungsantrag nach §44 SGB II Frist läuft ab...

Verfasst: 30.03.2011 22:11
von Ziggi
Hallo @ALL,

da das "neue" ALG2 am 29.03.2011 im BGBL Veröffentlicht wurde, ist ein Überprüfungsantrag mit wirkung für die letzten 4 Jahre nurnoch bis Donnersag den 31.03.2011 möglich :!:

Danach gild:
Überprüfungsanträge welche für ALG2 gestellt werden, sind lediglich rückwirkend für bis zu einem Jahr möglich :!:

Gruß Ziggi