Überprüfungsantrag nach §44 SGB II Frist läuft ab...
Verfasst: 30.03.2011 22:11
Hallo @ALL,
da das "neue" ALG2 am 29.03.2011 im BGBL Veröffentlicht wurde, ist ein Überprüfungsantrag mit wirkung für die letzten 4 Jahre nurnoch bis Donnersag den 31.03.2011 möglich
Danach gild:
Überprüfungsanträge welche für ALG2 gestellt werden, sind lediglich rückwirkend für bis zu einem Jahr möglich
Gruß Ziggi
da das "neue" ALG2 am 29.03.2011 im BGBL Veröffentlicht wurde, ist ein Überprüfungsantrag mit wirkung für die letzten 4 Jahre nurnoch bis Donnersag den 31.03.2011 möglich
Danach gild:
Überprüfungsanträge welche für ALG2 gestellt werden, sind lediglich rückwirkend für bis zu einem Jahr möglich
Gruß Ziggi