Mehrbedarf

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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TorKnoll
Beiträge: 40
Registriert: 18.11.2010 10:33

Mehrbedarf

Beitrag von TorKnoll »

hallo

schreibe für meine cousine
sie bekommt eine kleine erwerbsminderrungsrente und zusätzlich alg2...ihre miete wird komplett übernommen da angemessen...nun meine frage sie hat warmwasser durch dezentrale versorgung...boiler....wie sieht das nun mit einem mehrbedarf aus......weiss jemand was und wie man das beantragen muss

danke euch
torsten
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo TorKnoll,
einem mehrbedarf
:?:

also das ist kein mehrbedarf sondern ab inkrafttreten des "neuen" alg2
gehört es in die Unterkunftskosten....
Der neue § 20 Abs. 1 SGB II soll wie folgt lauten:

"(1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben."

Damit ist klar, das die zentralen oder dezentralen Warmwasserkosten NICHT zur Regelleistung gehören, sondern zu den Kosten der Unterkunft und Heizung laut § 22 SGB II gehören und für die gilt der Satz 1 Abs. 1 des § 22 SGB II: "(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind."
Quelle und weiterlesen
somit sollte deine Cousine sofern das Warmwasser nicht in der nächsten Bescheidung ( welche ja eigentlich von Amtswegen zum 01.04.2011 spätestens aber innerhalb der nächsten 14 Tage also bis zum 15April erstellt sein müssten) einen Wiederspruch oder übeprüfungsantrag stellen wegen der erhöhung der Unterkunftskosten, durch die neue Gesetzgebung, Warmwasser...angleichung und so....auch darauf achten das es die Nachztahlung der 5€ rückwirkend ab 01.01.2011 ( somit 20€ je person [4*5]) gibt, wenn nicht auch da etwas Alarm schlagen.....


Einziges Problem hierbei = das "Neue" überarbeitet Gesetz ist erst am 29.03.2011 Veröffentlicht worden, somit sind die weisungen noch nicht raus und es ist noch etwas Gedult gefragt.....

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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