Problem wegen unangemessenes Fahrzeug !

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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orphanages
Beiträge: 31
Registriert: 06.05.2007 11:12

Problem wegen unangemessenes Fahrzeug !

Beitrag von orphanages »

Mein Nachbar hat ein Problem mit der ARGE. Er hat ein Fahrzeug im Wert von 11.000 EUR gekauft. Das Geld hat er von zwei Personen als Darlehen bekommen. Die ARGE meint, das Auto wäre unangemessen, daher müsste er das verkaufen. Seine Frage, welchen Sinn hat das ? Denn selbst wenn er es verkauft, wird das Geld erstmal an die Darlehensgeber zurück gegeben und nicht für sein Lebensunterhalt ausgegeben. Hat jemand eine Erklärung ?
PS: Darlehensveträge hat er.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Wenn ein Auto mehr als 7.500 € Wert ist, bedeutet dies noch nicht, dass es verwertet werden muss. Der über dem geschützten Betrag liegende Wert ist mit dem allgemeinen Vermögensfreibetrag von 150 € / Lebensjahr zu verrechnen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
orphanages
Beiträge: 31
Registriert: 06.05.2007 11:12

Beitrag von orphanages »

Und was sagst du hierzu:

"Nicht der die Angemessenheit des Fahrzeuges übersteigende Betrag wird dem Vermögen zugeschlagen, sondern der gesamte Verkehrswert des unangemessenen Fahrzeuges.

Bundessozialgericht, Urteil vom 06.09.2007
- B 14/7b AS 66/06 R - (Auszug)
Zitat: Liegt der Verkehrswert eines PKW über 7.500 €, so ist er im Regelfall ohne weitere Prüfung als unangemessen anzusehen. Dies hat zur Konsequenz, dass der Verkehrswert des PKW als Vermögen zu berücksichtigen ist, soweit der Grenzbetrag von 7.500 € überschritten wird."
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Dirk4777
Beiträge: 10
Registriert: 21.03.2011 16:38

Beitrag von Dirk4777 »

Also ich war auch mal in so einer Situation. Die Arge hatte mich bei Antragstellung gefragt ob ich ein Auto besitze und wie hoch der Wert sei. ich hab zu denen ganz einfach gesagt es hat ein Wert von höchstens 3000€ (in Wirklichkeit waren es 15.000) geht denen doch nix an . Man muss halt immer bissel trixen ansonnsten geht man leer aus.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Dirk4777

Trixerei fällt spätestend beim Datenabgleich mit der Zulassungsstelle auf und man sich für den Typ des angemeldeten Fahrzeugs interessiert.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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