lohnzuschuß bei schwangerschaft und beschäftigungsverbot?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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svalt28
Beiträge: 1
Registriert: 22.03.2011 10:19
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lohnzuschuß bei schwangerschaft und beschäftigungsverbot?

Beitrag von svalt28 »

hallo, ich bin in der 8. woche schwanger.
ich habe ein unbefristeten arbeitsvertrag und wegen mein geringes einkommen ein hartz 4 zuschuß bekommen?

ich habe nun ein beschäftigungsverbot (risikoschwangerschaft) bekommen.

meine frage: 1. wird mir nun der zuschuß zum einkommen gekürzt/gestrichen?

2. muß ich das job c. die schwangerschaft sofort mitteilen wegen dem beschäftigungsverbot? (weil man doch im normalfall erst in der 13. woche bescheitgeben muß)

bitte nur antworten wer bescheid weiß denn verwirrt binn ich schon genug.

ich bedanke mich schonmal für eure hilfe:






Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo svalt28,

du hast ein Besachäftigungsverbot? wie hat der Arzt das Attestiert? auf einem dem Arbeitgeber vorzulegendem Attest oder auf einer Krankmeldung?
Um deine Frage zu beantworten ist es unbedingt notwendig das zu erfahren, auch ob dein Arbeitgeber dich absolut nicht Beschäftigen darf oder ob er dich in einem anderen Bereich durchaus einsetzen kann, ob er dein Gehalt weiter zahlt oder ob du später Krankegeld erhälst oder ob du "nur" ALG2-leiostunmgen für die Zeit der Schwangerschaft erhälst.

Bitte sei so gut und schreibe uns das etwas genauer damit wir dir evtl. Helfen können.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
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