Bewerbung nicht angekommen, reicht E-Mail Header?
Verfasst: 20.03.2011 14:08
Guten Morgen,
Ich war nach der Ausbildung vier Monate arbeitslos. Die Arge hat mir Bewerbungsvorschläge geschickt und ich habe mich auch immer brav darauf beworben. Nichts gegen Sachbearbeiter im allgemeinen, aber meiner habe ich nicht zugetraut, zwischen dem Beruf, den ich kann/machen möchte und den in den Vorschlägen angebotenen Berufen zu unterscheiden. Nebenbei war ich zusätzlich natürlich auf der Suche nach einer passenden Arbeitsstelle und habe an jedem Monatsende die 30-40 Bewerbungen in einen Brief gesteckt und der Dame zukommen lassen(immer an der Info abgegeben), damit sie sieht, das ich mich bemühe.
Seit dem 01.02.2011 habe ich meinen Traumjob und alles ist super.
Nun habe ich am Freitag einen Brief des Jobcenter (Arge) gefunden. Eine Firma (ein Vorschlag meiner SB aus dem Januar) würde behaupten, ich hätte mich nicht bei ihr beworben. Der Brief kommt von einem mir noch nicht bekannten Sachbearbeiter, der mir eine 30% Kürzung androht. Ich muss zugeben, dass ich mich nach dem Versand der Bewerbungsunterlagen um eben das Unternehmen nicht weiter gekümmert habe, weil die Ausgeschriebene Stelle nicht zu meinem Profil passte und ich somit eh eine Absage erwartet habe.
Erst habe ich überlegt, einen bösen Brief zu schreiben, in dem ich auf fehlende interne Kommunikation hinweise, aber das verkneife ich mir lieber. Nun sind mir beim Verfassen eines 'normalen' Widerspruchs aber einige Fragen gekommen:
1. Das Jobcenter hat bereits eine Kopie des Anschreibens vorliegen. sollte ich darauf hinweisen?
2. Die Bewerbung ging per E-Mail raus. ich habe noch den Header der Mail mit genauem Datum und Uhrzeit an dem ich die Mail versendet habe. Reicht das als Beweiß?
3. Ich arbeite nun schon über einen Monat. Leistungen für die nächsten Monate können mir also nicht gekürzt werden. Aber kann eine Rückzahlung der schon erbrachten Leistung gefordert werden?
lg
Nadine
Ich war nach der Ausbildung vier Monate arbeitslos. Die Arge hat mir Bewerbungsvorschläge geschickt und ich habe mich auch immer brav darauf beworben. Nichts gegen Sachbearbeiter im allgemeinen, aber meiner habe ich nicht zugetraut, zwischen dem Beruf, den ich kann/machen möchte und den in den Vorschlägen angebotenen Berufen zu unterscheiden. Nebenbei war ich zusätzlich natürlich auf der Suche nach einer passenden Arbeitsstelle und habe an jedem Monatsende die 30-40 Bewerbungen in einen Brief gesteckt und der Dame zukommen lassen(immer an der Info abgegeben), damit sie sieht, das ich mich bemühe.
Seit dem 01.02.2011 habe ich meinen Traumjob und alles ist super.
Nun habe ich am Freitag einen Brief des Jobcenter (Arge) gefunden. Eine Firma (ein Vorschlag meiner SB aus dem Januar) würde behaupten, ich hätte mich nicht bei ihr beworben. Der Brief kommt von einem mir noch nicht bekannten Sachbearbeiter, der mir eine 30% Kürzung androht. Ich muss zugeben, dass ich mich nach dem Versand der Bewerbungsunterlagen um eben das Unternehmen nicht weiter gekümmert habe, weil die Ausgeschriebene Stelle nicht zu meinem Profil passte und ich somit eh eine Absage erwartet habe.
Erst habe ich überlegt, einen bösen Brief zu schreiben, in dem ich auf fehlende interne Kommunikation hinweise, aber das verkneife ich mir lieber. Nun sind mir beim Verfassen eines 'normalen' Widerspruchs aber einige Fragen gekommen:
1. Das Jobcenter hat bereits eine Kopie des Anschreibens vorliegen. sollte ich darauf hinweisen?
2. Die Bewerbung ging per E-Mail raus. ich habe noch den Header der Mail mit genauem Datum und Uhrzeit an dem ich die Mail versendet habe. Reicht das als Beweiß?
3. Ich arbeite nun schon über einen Monat. Leistungen für die nächsten Monate können mir also nicht gekürzt werden. Aber kann eine Rückzahlung der schon erbrachten Leistung gefordert werden?
lg
Nadine