Wie teuer darf die Wohnung sein?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Mogli
Beiträge: 1
Registriert: 09.01.2006 00:15

Wie teuer darf die Wohnung sein?

Beitrag von Mogli »

Hallo,

habe eine Wohnung die 55 m/2 groß ist und muss ab Februar über 360 Euro bezahlen(kalt) .Wie teuer darf die Wohnung sein? Muss ich jetzt umziehen?
Beziehe zur Zeit ALG2.Das ganze kam sehr plözlich Mieterhöhung im Janurar
+18 EUR und ab Februar +20 EUR da sich die Betriebskosten erhöht haben.
Frage mich ob das zulässig ist erst ab Januar die Miete zu erhöhen und einen Monat später wieder eine weitere erhöhung

MFG Alfred
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Mogli
Die erwähnten Erhöhungen sind zulässig.
Das eine war Mieterhöhung, das andere Betriebskosten.
Die Energiepreise sind extrem gestiegen und um die
zu erwartenden sehr hohen Nachzahlungen niedrig
zu halten erhöhen viele Vermieter die Abschlagszahlungen dafür.
Ob die Miete nach den Erhöhuungen noch als angemessen betrachtet
wird oder ob Du zum Umzug aufgefordert wirst kann Dir nur das Amt
sagen.
Gruß
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