Falschüberweisung KdU ... was tun?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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SiCoBosch
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Falschüberweisung KdU ... was tun?

Beitrag von SiCoBosch »

Hallo,

ich habe ein Problem und finde keinerlei, verwertbare Informationen im Netz. Hoffe, dass mir hier jemand schnellstmöglich helfen kann.

Mein Neffe (19) hat eine neue, eigene Wohnung bezogen, lebte davor in einer WG als Untermieter. Der Hauptmieter der WG fungierte während dieser Zeit als Vermieter meines Neffen, dem er auch eine Abtretung der Miete eingeräumt hat.
Nun war der Fall aber so, dass mein Neffe nach 3 Monaten die WG verlassen musste, da die Wohnverhältnisse (geschaffen von dem Hauptmieter) untragbar und unerträglich wurden.

Mein Neffe reichte am 14.12.10 die Kündigung des Mietverhältnisses (mit Bestätigung des Hauptmieters=Vermieter meines Neffen) beim Arbeitsamt ein, mit der Ankündigung des Umzuges, der außerordentlichen Umstände, der neuen Adresse, neuen Vermieter und der Ansage, dass er den neuen Mietvertrag/Mietbescheinigung (gültig ab 01.01.11) schnellstmöglich nachreicht.

Es gab einiges hin und her ... die Papiere verschwanden plötzlich (auf mysteriöse Weise), waren aber im Computer des Kundenservice plötzlich doch vorhanden ... etc.
Lange Rede kurzer Sinn: nach einem Widerspruch wurde ihm nun doch die komplette Miete bewilligt und sogar eine Nachzahlung versprochen. Auf der geänderten Bewilligung stand aber trotzdem noch die Konto-Nr. des vorherigen Vermieters
Da man bei unserem JobCenter einzig und allein nur den Kundenservice erreichen kann, habe ich direkt dort angerufen und wollte das klären. Da wurde mir gesagt, dass das sofort in die Wege geleitet wird....

Seit diesem Monat (März) bekommt er nun die komplette Miete, aber keine Nachzahlung für Jan./Feb. (trotz Zusage). Auf Nachfragen wurde ihm mitgeteilt, dass die Zahlung an den Vorvermieter gingen und er sich selbst darum kümmern müsse, dass er die zurück bekommt. [Das kann doch nicht sein!? ]
Auf Anfragen bei dem Vorvermieter bekam er nur die Antwort "...pff ... das war auf meinem Konto, ist mein Geld, bekommste nicht zurück..." [Und wir reden hier von 2x 250€]
So viel zum Sachverhalt.

Nun meine Frage:
Was können wir dagegen unternehmen?
Wer ist für den Schlamassel zur Rechenschaft zu ziehen und wie?

Tatsache ist, dass die Leistungsabteilung diesen Fehler gemacht hat und meiner Meinung nach auch das zu verantworten haben sollte. Denn: Die Abtretungserklärung erlischt, wenn der Mietvertrag erlischt! Und das war m.E. früh genug bekannt.

Ich würde mich freuen und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand ein paar Ratschläge geben könnte.

MfG
sico
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo SiCoBosch,

wenn ich recht verstehe hat das JobCenter zunächst mal die mitteilungen nicht gefunden und dann noch die Gelder falsch überwiesen nachdem das eigentliche geklärt war.

Gut ihr ( dein Neffe) sollte nun zunächst mal dringlichst einen Termin mit dem Vorgesetzten des JobCenters machen, dort den Sachverhalt erneut zur sprache bringen und darum bitten das man dieses Geld zurückbeordert und erneut an die richtige Stelle( am besten sofort da der Fehler eindeutig auf seiten des JobCentermitarbeiters lag) zu überweisen.

Sollte weder ein schneller termin noch ein sachliches gespräch mit selbigen möglich sein, würde ich nen Brief mit dem Sachverhalt an das Kundenreaktionsmanagement senden. Bitte dazu die entsprechenden belege mit Daten versehen in kopie mitsenden, damit man das auch richtig nachvollziehen kann.
In diesem Schreiben würde ich dann um Hilfe bitten da es leider nicht aufschiebbar ist und das JobCenter leider nicht gewillt oder in der lage ist diese sache schnell und "unbürokratisch" zu lösen ( sich stur stellt) wie gesagt nur im falle das man nicht weiter kommt.

Ihr könnt natürlich auch zumAnwalt gehen und es über den regeln lassen da es ne dringliche sache ist.



Die aussage das dein Neffe das Geld selber zurückholen soll ist fachlich falsch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das geld ist von dem JobCenter zurückzuholen, da auich das JobCenter diese Falschüberweisung getätigt hat. Wie ist deren sache auch den schaden hat das jobCenter nicht dein Neffe.


Nunja man könnte auch mit ner Anzeige drohen wegen Amtspflichtverletzung und Grober Fahrlässigkeit und so aber das würd ich mir aufsparen falls man nicht weiter kommt.

Gruß und viel erfolg Ziggi
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SiCoBosch
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Beitrag von SiCoBosch »

hi ziggi,

erst einmal danke für die schnelle und konkrete antwort.

auf einen termin mit dem vorgesetzten des JC warten wir nun schon die 4. woche. und, ehrlich gesagt, habe ich keine lust mehr auf diese inkompetenten schnarchnasen, von denen man sowieso immer nur das selbe hört.
der anwalt/klage/anzeige etc., sollte auch unsere letzte instanz sein.
also werde ich mich dann doch jetzt an das kundenreaktionsmanagement wenden. am besten gleich an die bundesagentur für arbeit und nicht zu den partnern vor ort (dort behandeln meist DIE bearbeiter die beschwerden, die es auch selbst betrifft ... ist ja nicht sinn und zweck der sache).
die zeit drängt! wenn mein neffe nicht so einen kulanten vermieter hätte, der geduldig auf die ersten 2 mieten wartet, würde der junge schon lange auf der straße sitzen :cry:
also, nochmals vielen dank und ich werde euch hier auf dem laufenden halten.
gruß
sico
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

auf einen termin mit dem vorgesetzten des JC warten wir nun schon die 4. woche.
alleine das kann nicht sein, ihr solltet mal etwas mehr nachdruck walten lassen.

Gruß Ziggi
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Warum immer so schwer machen? Hin gehen und mit nach druck darauf bestehen das ihr denn Fallmanager bzw. Teamleiter sprechen wollt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
SiCoBosch
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Beitrag von SiCoBosch »

Warum immer so schwer machen? Hin gehen und mit nach druck darauf bestehen das ihr denn Fallmanager bzw. Teamleiter sprechen wollt.
das ist gar nicht so einfach @DjTermi.
der fallmanager hatte ja die aussage gemacht, dass wir uns selbst darum kümmern sollten. heute ist mein schwager (vater meines neffen) beim teamleiter einfach "eingeritten" und hat sich genau so abwimmeln lassen müssen.
aber ... ich habe gestern eine beschwerde geschrieben und warte noch, was dabei herauskommt. mein letzter satz war: "...ich werde dann gezwungen sein weitere Schritte, gegen das Jobcenter, zu veranlassen."

schaun wir mal ...
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Beitrag von SiCoBosch »

hallo,

habe heute eine reaktion auf meine beschwerde bekommen, mit folgendem inhalt:

Sehr geehrter ...,

Ihr E-Mail wurde mir zugeleitet. Ich bedaure, dass Sie Anlass sehen, sich über die Arbeitsweise des Jobcenters Bad Kreuznach zu beklagen.

Entscheidungen im Zusammenhang mit den Kosten der Unterkunft treffen ausschließlich die örtlichen kommunalen Träger der Grundsicherung. Die Bundesagentur für Arbeit kommt für diese Kosten nicht auf und kann auf diesbezügliche Entscheidungen keinen Einfluss nehmen.

Zuständigkeitshalber habe ich Ihre Beschwerde der Geschäftsführung des Jobcenters zugesandt und gebeten, den geschilderten Sachverhalt zu überprüfen. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag



Name Gelöscht (DjTermi)
1. Fachkraft
Bundesagentur für Arbeit
Service-Haus
Kundenreaktionsmanagement

nun gut ... somit heißt es wieder warten.
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo SiCoBosch,

ist doch schön, dass eine Reaktion so schnell ( 1Tag) gekommen ist.

Nun wird es sicher nicht mehr lange dauern und von der Geshäftsleitung des Örtlichen Jobcenters wird wohl eine Entscheidung getroffen werden.
Da das agnze schon ein wenig weiter oben war, habt ihr eigentlich gute karten und ich denke das im laufe der nächsten Woche eine Nachricht kommen wird.

Bitte sei so gut und gib wenn du etwas abscannst oder abschreibst, bitte achte das es nicht mit Namen versehen ist, du könntest damit das recht auf informelle Selbstbestimmung verletzen und das wäre nicht gut.

Gruß Siggi
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Beitrag von SiCoBosch »

hi ziggi,
ist doch schön, dass eine Reaktion so schnell ( 1Tag) gekommen ist.
ja ... dafür lassen die antworten jetzt auf sich warten :-(
... bitte achte das es nicht mit Namen versehen ist, du könntest damit das recht auf informelle Selbstbestimmung verletzen und das wäre nicht gut.
sorry ... war nicht meine absicht :oops:
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Beitrag von Ziggi »

Hallo SiCoBosch,

wenn du bis 2Wochen nach Mail, keine Antwort hast, Frage doch einfach mal höflich nach
ob man schon weiss wann man mit der Weiteren Nachricht Rechnen könne, da man in diesen Dingen nicht bewandert ist und sich Wundert das leider noch keinerlei "regung" des Jobcenters Bad Kreutznach beobachten konnte.
Man kann ja schreiben das man Angst hat, das die Sache Totgeschwiegen werden würde und man die Sache ja nicht einfach unter den Teppich Kehren könne.
Man habe nicht im entferntesten die möglichkeit das fehlerhaft überwiesene Geld einfach mal so aufzufangen, der Neue Vermieter sei nun auch nicht mehr lange Bereit auf die ihnm zustahenden Gelder zu Warten und überhaupt weswegen das so lange dauern würde, man erwate doch schliesslich nur das man gehör erhält und die Sache entsprechend gehändelt werden solle.

Insofern man eine solche mange an Einkommen hätte wie es die Bundesministerin für Arbeit und soziales einherjeden Monat als "Entschädigung" für ihre Arbeit erhält, würden diese "Peanuts" nichts ausmachen aber mit der klitzekleinen eigentlich nicht wirklich zum Leben reichenden Minimalgeldern kann man sich schliesslich keine solchen schulden leisten. Es wäre schön wenn dahingehend evtl. mal von Herrn/Frau 1.Fachkraft BA evtl. eine Anfrage wegen der dauer der Bearbeitung des Sachverhaltes durchgeführt und auch an meine Person weitergeleitet werden könnte.

Mit Freundlilchem Gruß
manchmal nutzt das schon...

Lieben Gruß Ziggi
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Beitrag von SiCoBosch »

Hallo Ziggi,

danke dir für die Info. Die 2 Wochen sind ja jetzt bald um, dann werde ich ein Schreiben mit diesem Inhalt fertigen.

Gruß

SiCo
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